Drogeriemarkt Elsen
Das von der Stadt Paderborn beauftragte Gutachterbüro Stadt + Handel aus Dortmund hat sich intensiv damit beschäftigt, welche Optionen es in Elsen für einen marktgängigen Drogeriemarkt gibt.
Drogeriemarkt Elsen
Der Rat der Stadt Paderborn hat 2015 als Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Fragestellungen in der Stadtentwicklung sowie als Grundlage für die bauleitplanerische Umsetzung ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stadt + Handel, Dortmund Oktober 2015) beschlossen. Bereits im Rahmen dieser Fortschreibung wurde vor dem Hintergrund der Schließung der Schlecker-Märkte insbesondere das Thema ‚Drogeriefachmärkte‘ bearbeitet.
Seit der Schließung des Schlecker-Marktes 2012 gibt es in Elsen keinen Drogeriemarkt mehr. Seit 2018 wird in Elsen die Frage nach einer möglichen Wiederansiedlung eines Drogeriefachmarktes verstärkt diskutiert.
2018 gab es einen politischen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn. Danach sollte u.a. untersucht werden, ob ein Drogeriemarkt in Elsen angesiedelt werden kann.
Das von der Stadt Paderborn beauftragte Gutachterbüro Stadt + Handel aus Dortmund hat sich im Rahmen des beauftragten Gutachtens (Download siehe unten) intensiv damit beschäftigt, welche Optionen es in Elsen für einen marktgängigen Drogeriemarkt gibt, was sich die Betreiber wünschen und ob es in Elsen einen geeigneten Standort für einen Drogeriefachmarkt gibt.
Am 10.09.2019 hat im Bürgerhaus in Elsen eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung vorgestellt wurden (siehe download). Im Vorfeld sind die Ergebnisse bereits in der Arbeitsgruppe zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgestellt und beraten worden. Dies ist eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Vertretern der Politik, des Einzelhandels (IHK, Einzelhandelsverband, Werbegemeinschaft) und der Stadtverwaltung, die bereits den gesamten Erarbeitungs- und Überprüfungsprozess des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt begleitet hat.
Durch den Abend führte als Moderatorin Frau Elke Frauns (Büro frauns kommunikation planung marketing) aus Münster. Zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen stand der Rechtsanwalt Prof. Dr. Bischopink (Baumeister Rechtsanwälte Münster) zur Verfügung.
Die gutachterlichen Ergebnisse sind Anfang November in den Bezirksausschüssen und im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt beraten worden.
Das „Gutachten zur Teil-Überprüfung und ggf. Teil-Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Paderborn, Fokus Drogeriewaren“ (Stadt + Handel, 10/2019) empfiehlt zusammenfassend einen Beibehalt der bisherigen gesamtstädtischen Steuerungsstrategie für Drogeriewaren gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Paderborn (Stadt + Handel, Oktober 2015).
Auch in Elsen konnten die Gutachter grundsätzlich geeignete Flächen für eine Drogeriemarktansiedlung im oder direkt angrenzend an den zentralen Versorgungsbereich (Stadtteilzentrum) identifizieren. Die Flächenverfügbarkeit muss allerdings geklärt und sichergestellt werden.
Neben möglichen Potentialflächen innerhalb oder in direkter Nähe des Stadtteilzentrums wurden in Elsen mit den Potentialflächen Wewerstraße und Paderborner Straße zwei weitere Standorte für eine Drogeriemarktansiedlung in Elsen untersucht. Diese beiden Potentialflächen werden im Gutachten unter Einbeziehung der städtebaulichen, planungsrechtlichen, landesplanerischen und betrieblichen Rahmenbedingungen als nicht realisierungsfähig eingestuft.
Weitergehende Ergebnisse können dem beigefügten Gutachten (siehe Download) entnommen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt hat das vom Büro Stadt + Handel erarbeitete „Gutachten zur Teil-Überprüfung und ggf. Teil-Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Paderborn (Fokus Drogeriewaren)“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ergänzend wird die Verwaltung gemäß der Beschlusslage gebeten, sich um eine Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Stadtteil Elsen zu kümmern. Sollte eine Ansiedlung eines Drogeriemarktes im zentralen Versorgungsbereich von Elsen bis zum Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren nicht konkret absehbar sein, ist festzustellen, dass eine Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich offensichtlich nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, dann eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches in die Wege zu leiten.