Weihnachtsmarkt 2025

Historische Kulisse, liebevoll dekoriertes Ambiente und romantische Beleuchtung: Der Paderborner Weihnachtsmarkt überzeugt mit besonderem Flair und faszinierender Atmosphäre.

Paderborner Weihnachtsmarkt
© Rüdiger Wagemeyer / https://panorama-highlights.de

Gesucht werden Anbieter von kunstgewerblichen, historischen, nostalgischen, weihnachtlichen und kulinarischen Artikeln. Anbieter mit selbst erzeugten Waren bzw. Anbieter, die ihre Produkte im Stand herstellen, werden bevorzugt. Auf Wunsch kann die Stadt Paderborn für Kunsthandwerker gegen Entgelt eine Miethütte zur Verfügung stellen. Schausteller mit kleinflächigen weihnachtsmarkttypischen Betrieben (z.B. nostalgische Fahrgeschäfte) werden ebenfalls gesucht.
 
Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Markt-/Domplatz sowie dem Rathausplatz und ferner in den Fußgängerzonen Westernstr., Marienplatz, Neuer Platz (Privatfläche ohne Bewerbungsmöglichkeit), Schildern und in einem kleinen Teilbereich vom Kamp direkt vor der Marktkirche statt und wird gem. § 69 GewO als Jahrmarkt gem. § 68 Absatz 2 GewO festgesetzt. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Gegenstand des Jahrmarktes ist der Verkauf von Waren aller Art mit Beschränkung auf einen weihnachtlichen Bezug im weiteren Sinne sowie schaustellerische Tätigkeiten mit Beschränkung auf Karussellbetriebe und Betriebe mit weihnachtlichem Bezug (z.B. Rodelbahnen, Schlittschuhbahnen). Der Weihnachtsmarkt beginnt am 21. November 2025 und endet am 23. Dezember 2025. Der Weihnachtsmarkt ist werktags und sonntags von 11.00 – 21.00 Uhr, freitags und samstags von 11.00 – 22.00 Uhr geöffnet.


Informationen zum Bewerbungsverfahren:

Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie haben nach dem Abschluss aller erforderlichen Eingaben die Möglichkeit, eine Einreichungsbestätigung herunterzuladen. Etwaige Nachfragen können entfallen.

Die Frist zur Bewerbung endet am 01.04.2025.

Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Für jedes Geschäft ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.



© BESIM MAZHIQI

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können.

Die Auswahl der entsprechenden Geschäfte erfolgt im Einklang mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) in der Stadt Paderborn. Weitere Informationen können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche Sie über den unten auf der Seite befindlichen Link einsehen können.

Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.


Zulassungsverfahren:

Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.


Herr Matthias Amediek

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Kontakt

Tel.: 05251 8812090
E-Mail-Adresse: m.amediekpaderbornde

Frau Sandra Hinz

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Kontakt

Tel.: 05251 8811387
E-Mail-Adresse: s.hinzpaderbornde

Herr Jürgen Klenke

mehr Informationen

Kontakt

Tel.: 05251 8811319
E-Mail-Adresse: j.klenkepaderbornde

Frau Luft

mehr Informationen

Kontakt

Tel.: 05251 8811357
E-Mail-Adresse: m.luftpaderbornde

Sprechzeiten

montags, mittwochs, donnerstags