Wochenmärkte
Egal ob der große Wochenmarkt in der Kernstadt im Schatten des Doms oder einer der beiden kleineren Märkte in den Stadtteilen Schloß Neuhaus oder Elsen. Die Wochenmärkte bieten nicht nur frische Produkte sondern laden auch zum Bummeln und Klönen ein.
Auf dieser Internetseite geht es nur um Informationen bzgl. Zulassung für interssierte Markthändler.
Allgemeines:
Die Wochenmärkte in Paderborn sind „grüne Wochenmärkte“ und bieten nur landwirtschaftlich produzierte Güter an. Die Marktstandbetreiber sind fast ausschließlich Unternehmen aus der näheren Umgebung der Stadt Paderborn mit eigenen Produktionsstätten. Somit kann gewährleistet werden, dass regionale Anbieter, hauptsächlich regionale Produkte auf den Wochenmärkten verkaufen. Zusätzlich wurde von den Standbetreibern in den letzten Jahren mehr Wert auf ökologischen Anbau sowie dem Angebot von Bioprodukten gelegt. Mehrere Betriebe sind zertifiziert mit dem Bio-Gütesiegel.
Standorte:
In der Kernstadt:
Jeweils zweimal in der Woche, immer mittwochs und samstags von 7 Uhr bis 13:30 Uhr findet auf dem Markt- und Domplatz der Wochenmarkt in der Paderborner Kernstadt statt.
In Schloß Neuhaus:
Der Wochenmarkt im Ortsteil Schloß Neuhaus findet immer donnerstags von 7 Uhr bis 13 Uhr auf einem Teil der Parkfläche "Am Schloßgarten" statt.
In Elsen:
Der Wochenmarkt im Ortsteil Elsen findet immer freitags von 7 Uhr bis 13 Uhr auf der Parkfläche am Sportplatz Von-Kettler-Straße statt.
Bewerbungsverfahren für die Wochenmärkte:
Auch ein Wochenmarkt bedarf einer gründlichen Organisation. Alle Beschickerinnen und Beschicker haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können.
Die Auswahl der entsprechenden Geschäfte erfolgt im Einklang mit der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Paderborn (Wochenmarktsatzung). Dabei wird ins besonders auf ein ausgewogenes Angebot sowie weitere sachliche Kriterien geachtet.
Weitere Informationen können Sie direkt der Wochenmarktsatzung entnehmen, welche unten auf der Seite für Sie als Download zur Verfügung steht.
Die Wochenmarktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird. Bitte nutzen Sie daher den von uns zur Verfügung gestellten Antrag auf Zulassung für die Paderborner Wochenmärkte.
Zulassungsverfahren:
Die Zulassung der Beschickerinnen und Beschicker erfolgt vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing durch einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Frau Luft
Kontakt
Tel.: 05251 8811357
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: m.luftpaderbornde
Sprechzeiten
montags, mittwochs und donnerstags
Frau Sandra Hinz
Kontakt
Tel.: 05251 8811387
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: s.hinzpaderbornde