Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist als Pflichtaufgabe in § 14 des achten Sozialgesetzbuches festgeschrieben und sichert die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Zielgruppe
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz richtet sich an:
- Kinder
- Jugendliche
- junge Erwachsene
- Eltern und Sorgeberechtigte
- Fachkräfte
- Gewerbetreibende und Veranstaltende
- die allgemeine Öffentlichkeit
Themenschwerpunkte/Prävention
Die Themen und Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes orientieren sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu gehören u.a.:
- Medien, Cybermobbing
- Sucht
- (sexualisierte) Gewalt
- politischer und religiöser Extremismus
- Jugendschutzgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
Kontakt
Stadt Paderborn
-Jugendamt-
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
E-Mail: jugendschutzpaderbornde