Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist als Pflichtaufgabe in § 14 des achten Sozialgesetzbuches festgeschrieben und sichert die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.

Zielgruppe

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz richtet sich an:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene
  • Eltern und Sorgeberechtigte
  • Fachkräfte
  • Gewerbetreibende und Veranstaltende
  • die allgemeine Öffentlichkeit

Themenschwerpunkte/Prävention

Die Themen und Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes orientieren sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu gehören u.a.:

  • Medien, Cybermobbing
  • Sucht
  • (sexualisierte) Gewalt
  • politischer und religiöser Extremismus
  • Jugendschutzgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz

Kontakt

Stadt Paderborn
-Jugendamt-
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
E-Mail: jugendschutzpaderbornde