Elternmitwirkung
Elternmitwirkung
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes.
Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, immer wieder das Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern zu suchen. Gelegenheit dazu bieten die regulären Sprechstunden der Lehrkräfte oder vereinbarte Gesprächstermine. Vor allem die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Eltern nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung ihres Kindes genau zu informieren, aber auch um über besondere Probleme und Belastungen des Kindes zu sprechen. Solche Informationen werden vertraulich behandelt und helfen dem Kind.
Siehe auch:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschulen/Elternmitwirkung-in-der-Grundschule/ (01.07.2016)
Die Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern einer Klasse zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie Informationen über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und –methoden, Bewertungsmaßstäbe, besondere Unterrichtsvorhaben, Veranstaltungen und Erziehungsmaßnahmen.
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
Die Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Eltern Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback. Gerne können Sie Ihre Wünsche, Anmerkungen und Anregungen bei den Klassenlehrern, Fachlehrern oder der Schulleitung einbringen. Wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern!