Die Schulpflegschaft

Mitwirkung in der Schule wird großgeschrieben.

© Axel Czypionka

Schulpflegschaft

Neben dem Schülerparlament, in dem die Kinder durch die KlassensprecherInnen ihr demokratisches Mitspracherecht nutzen, wird in der Schulpflegschaft und schlussendlich in der Schulkonferenz Bildungs- und Erziehungsarbeit maßgeblich von den Eltern mitbestimmt.

Die Schulpflegschaft trifft sich vereinbarungsgemäß zwei- bis dreimal im Jahr:

  • nach den Klassenpflegschaftssitzungen im Herbst
  • und im Frühsommer 
  • nach Bedarf auch im Frühjahr nach den Klassenpflegschaftssitzung. 

Die Schulkonferenz tagt im Herbst und im Sommer.

Weitere Informationen finden Sie hierPDF-Datei322,22 kB.