Die Schulpflegschaft
Mitwirkung in der Schule wird großgeschrieben.
Schulpflegschaft
Neben dem Schülerparlament, in dem die Kinder durch die KlassensprecherInnen ihr demokratisches Mitspracherecht nutzen, wird in der Schulpflegschaft und schlussendlich in der Schulkonferenz Bildungs- und Erziehungsarbeit maßgeblich von den Eltern mitbestimmt.
Die Schulpflegschaft trifft sich vereinbarungsgemäß zwei- bis dreimal im Jahr:
- nach den Klassenpflegschaftssitzungen im Herbst
- und im Frühsommer
- nach Bedarf auch im Frühjahr nach den Klassenpflegschaftssitzung.
Die Schulkonferenz tagt im Herbst und im Sommer.
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