Saubere Straßen - Saubere Stadt
Damit wir uns in unserer Stadt wohlfühlen und bei den Besuchern Paderborns neben den Sehenswürdigkeiten auch ein sauberes Stadtbild in Erinnerung bleibt, sind die Mitarbeiter des ASP von frühmorgens bis spät in die Abendstunden für die Stadtreinigung im Einsatz.
Eine saubere Stadt kann dann erreicht werden, wenn alle zu ihrer Sauberhaltung beitragen. Um einen reibungslosen Ablauf der Stadtreinigung mit einem vertretbaren Aufwand zu gewährleisten, wurden die Reinigungspflichten zwischen dem ASP und den Grundstückseigentümern aufgeteilt und in der Satzung über die Straßenreinigung festgeschrieben.
Der ASP ist für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Ortslagen zuständig, sofern die Reinigung nicht den entsprechenden Grundstückseigentümern übertragen ist. Von uns werden im wesentlichen Fahrbahnen, Radwege und Fußgängerzonen gereinigt. Insgesamt sind das fast 900 km, die zum Teil mehrmals wöchentlich, im Innenstadtbereich bei Bedarf auch häufiger, gekehrt werden.
Aufgabenteilung mit den Anliegern
Die Sauberhaltung der an die Grundstücke angrenzenden Gehwege und der gemeinsamen Geh- und Radwege ist den Grundstückseigentümern übertragen. Die Reinigung hat bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu erfolgen. Kehricht, sonstiger Unrat und auch Laub sind von diesen Flächen genau so zu beseitigen, als wären sie auf dem eigenen Grundstück angefallen.
Wenn Sie sich für die genauen Regelungen interessieren, können Sie sich die Satzung ansehen oder sie sich ausdrucken lassen.
Saubere Straßen besonders günstig
Wussten Sie, dass wir mit den Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Paderborn im Vergleich mit anderen Städten Deutschlands äußerst günstig abschneiden? Wollen Sie Näheres darüber wissen? Über einen Link auf der rechten Seite können Sie sich einen Gebührenvergleich mit anderen Städten ansehen. Als kundenorientierter Betrieb werden wir natürlich auch weiterhin bestrebt sein, die Gebühren stabil zu halten.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten der Straßenreinigung incl. Winterdienst werden den Grundstückseigentümern über den Grundbesitzabgabenbescheid in Rechnung gestellt. Maßstab für die Gebühren ist:
- die gereinigte Straße, durch die das Grundstück erschlossen wird, zuzurechnende Grundstücksseite mit ihrer Breite
- die Straßenart
- die Zahl der wöchentlichen Reinigungen
- die Winterdienstklasse