Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet Paderborn

Hier finden Sie Informationen zur Gewässerunterhaltung und den aktuell gültigen Gewässerunterhaltungsplan der Stadt Paderborn

Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltungsmaßnahmen sorgen zum einen dafür, dass das Wasser abfließen kann ohne Schäden anzurichten. Zum anderen soll durch die Gewässerunterhaltung ein ökologisch guter Zustand im Gewässer und im Uferbereich hergestellt werden.

Ziele der Unterhaltungsmaßnahmen (§39 Wasserhaushaltsgesetz)

  • Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
  • Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss
  • Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen
  • Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht

Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich nach Erfordernis durchzuführen und hinsichtlich ihrer Eingriffsaspekte zu minimieren (Blaue Richtlinie). Im Rahmen der Unterhaltung können Gewässer so durch gezieltes Handeln und Unterlassen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (LWG) sowie der "Blauen Richtline (Öffnet in einem neuen Tab)".

Unterhaltungsmaßnahmen

Bei den Unterhaltungsmaßnahmen wird zwischen kurzfristigen und mittel- bis langfristigen Maßnahmen unterschieden.

© Stadt PaderbornQuerschnittsaufweitung an der Pader

Kurzfristige Maßnahmen:  

  • Böschungsmahd
  • Sohlräumung
  • Gehölzrückschnitt
  • Beseitigung von Abflusshindernissen
  • Verkehrssicherungspflicht an städtischen Grundstücken

Mittel- bis langfristigen Maßnahmen:

  • Querschnittsaufweitungen von Fließgewässern
  • Abflachung der Uferböschung
  • Entnahme von Sohl- und Uferverbau
  • Gewässerlaufverlängerung
  • Rückbau von Querbauwerken
  • Schaffung von naturnahem Retentionsraum im Auenbereich
  • Beschattung der Gewässer durch Gehölze

Unterhaltungsplan - Paderborn

Im Stadtgebiet gibt es knapp 250 km Fließgewässern. Ein Großteil dieser Gewässer wird durch die Stadt unterhalten.

Die Informationen über die durch die Stadt durchgeführten kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen finden Sie unter "Downloads". Auf der Karte sind die Gewässerabschnitte an denen Maßnahmen durchgeführt werden orange gekennzeichnet. In der dazugehörigen Tabelle stehen weiterführende Informationen zu den einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen, sowie der Zeitraum der Durchführung.  

Im Laufe des Jahres kann es zu Änderungen / Ergänzungen des Unterhaltungsplanes kommen. Der hier hochgeladenen Unterhaltungsplan wird hier entsprechend angepasst. Bei Fragen zum derzeitigen Unterhaltungsplan können sie Herrn Meyer telefonisch unter 05251-88 11409  oder via E-Mail unter p.meyerpaderbornde erreichen.

© Stadt PaderbornBeispiel Unterhaltungsplan für Gewässerabschnitt J02d

Weitere Unterhaltungspflichtige im Stadtgebiet

Die Unterhaltung der in der Karte mit "nicht Zuständig" gekennzeichneten Gewässer liegt bei der Bundesrepublik Deutschland, beim Land NRW, beim Wasserverband Obere Lippe oder bei Privatpersonen.

  • Die Gewässer Alme, Ellerbach, Beke, Gunne, Pader (ab Auslaufbauwerk Padersee) und die Lippe (bis Padermündung) werden vom Wasserverband Obere Lippe unterhalten. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie HIER (Öffnet in einem neuen Tab).
  • Die  Gewässer auf dem Truppenübungsgelände werden von der Bundesrepublik Deutschland unterhalten.
  • Für die Lippe ab Padermündung ist das Land zuständig.
  • Gewässer die nur ein Grundstück entwässern müssen durch die Grundstückseigentümer selber unterhalten werden.