Treppen und Rampen
An Treppen und Rampen sind gemäß DIN 18040 über die gesamte Breite und mit einer Tiefe von 60 cm Noppenplatten vorgesehen. Treppenstufen und -podeste werden mit einer kontrastreichen Kantenmarkierung versehen.
Treppe und Rampen
An Treppen und Rampen sind gemäß DIN 18040 über die gesamte Breite und mit einer Tiefe von 60 cm Noppenplatten vorgesehen. Treppenstufen und –podeste werden mit einer kontrastreichen Kantenmarkierung versehen.
Handläufe und Absturzsicherungen
An der Treppenanlage Königstraße sowie der bestehenden Rampe an der Marienstraße werden Handläufe aus Edelstahl auf einer Höhe von 85 cm angebracht.
An allen Brücken wird zusätzlich zu der Brüstung auf einer Höhe von 110 cm, ein weiterer Handlauf auf 85 cm Höhe angebracht.