Bericht zum öffentlichen Personennahverkehr

Veröffentlichung des jährlichen Berichts der Ausgleichsleistungen der Stadt Paderborn über öffentliche Verkehrsdienste

Als Aufgabenträgerin des öffentlichen Nahverkehrs ist die Stadt Paderborn gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich in einem Gesamtbericht über gezahlte Ausgleichsleistungen an die Betreiber von öffentlichen Verkehrsdiensten zu berichten. Der Bericht enthält Daten zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und stellt Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des Verkehrsangebots dar.