Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist für die Vergabe von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im Baugebiet Wiebach West in Neuenbeken beginnt am 15.07.2024 und endet am 15.09.2024.
Den Link zum Bewerberformular finden Sie im Anschluss an die Erläuterungen zu den Vermarktungsverfahren.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2024 wurden die beiden nachfolgend beschriebenen Vermarktungskonzepte für das Baugebiet "Wiebach West" in Neuenbeken beschlossen. In Verbindung mit den Allgemeinen Richtlinien für die Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke bilden diese Konzepte den Rahmen für die Grundstücksvermarktung in diesem Baugebiet.

Die Teambewerbung soll es Bewerbenden, die einander bekannt sind, ermöglichen, sich gezielt auf die gemeinsame Erstellung eines Doppelhauses zu bewerben. Dabei können sich jeweils zwei Einzelbewerber (Alleinstehende, Lebensgemeinschaften, Partnerschaften und Familien) zusammenschließen und sich auf die Grundstücke 8 und 9 des Aufteilungsplanes für die gemeinsame Erstellung eines Doppelhauses bewerben. Die Bewerbung von (Ehe-)Partnern wird nicht als Teambewerbung gewertet.

Hinweis für die Teilnehmenden am Vermarktungsverfahren "Teambewerbung"

Die schriftliche Zusage der Bewerbenden, die aufgrund der Platzierung als Teambewerber den Zuschlag für die zum Verkauf stehenden Grundstücke erhalten haben, ist bindend. 

Diese Bewerbenden haben nach der schriftlichen Annahme dieser Grundstücke keinen Anspruch auf Berücksichtigung im Vermarktungsverfahren „Einzelbewerber“. 

Sofern auch nur ein Mitglied des Bewerberteams aus dem Vergabeverfahren „Teambewerbung“ ausscheiden sollte, wird auch die Bewerbung des Teampartners aus diesem Verfahren ausgeschlossen. 



Bewerbungen, die vor oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können im Vermarktungsverfahren leider nicht berücksichtigt werden. In dem Bewerbungsformular werden in Abhängigkeit von Ihren persönlichen Umständen gegebenenfalls zudem einige Nachweise angefordert. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Bewerbenden selbst obliegt, die notwendigen Unterlagen einzureichen und eine Nachforderung der gegebenenfalls fehlenden Nachweise durch das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen nicht erfolgen kann. Bewerbungen, die bei Ende der Bewerbungsfrist nicht vollständig vorliegen (z. B. wegen Fehlens eines der im Bewerbungsformular geforderten Nachweise), können nicht berücksichtigt werden.

Durch Abgabe der Bewerbung wird kein Anspruch auf Erwerb eines bestimmten Grundstücks begründet.

Weitere allgemeine und rechtliche Hinweise wurden im Exposé für Sie zusammengestellt, auf das an dieser Stelle verwiesen wird.