Gesundheitliche Versorgungsplanung in der stationären Alten- und Eingliederungshilfe
Über sterben zu reden hat noch niemanden umgebracht
Veranstaltungsinformationen
In der Veranstaltung wird thematisiert, wie die Gesundheitliche Versorgungsplanung gemäß § 132g SGB V Menschen ermöglicht, frühzeitig selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Versorgung am Lebensende
Gesundheitliche Versorgungsplanung - in der stationären Alten- und Eingliederungshilfe
Das Thema Tod und Sterben wird in der heutigen Zeit größtenteils aus dem alltäglichen Leben verbannt. Zu Unrecht, denn wer sich früh darüber Gedanken macht, hat die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wie er am Lebensende versorgt werden möchte. Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der stationären Altenhilfe können dabei jetzt Unterstützung leisten: mit der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geschaffen.
Gemeinsam schauen wir uns den Stand und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgungsplanung aus Sicht der Einrichtungen an und ergänzen den Blick aus juristischer Sicht bezüglich der Durchsetzbarkeit von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Über Sterben zu reden hat noch niemanden umgebracht“ gestalten folgende Kooperationspartner der „Arbeitsgemeinschaft Hospiz.- und Palliativversorgung Paderborn“ diese Veranstaltung:
Ambulanter Hospizdienst Tobit, VKA AchtsamZeit Hospizdienst, Paderborner Institut für Kunst & Lösungsorientiertes Malen, SMARTB4 -IT Wegbereiter GmbH, IN VIA Akademie Paderborn, kefb Ostwestfalen - Kath. Erwachsenen- und Familienbildung Paderborn.
Informationen
Anmeldung | Anmeldung unter https://smartb4.de/talk |
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