Bewerbung für ein Schiedsamt
Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirk III wird neu gewählt
Bewerbung noch bis zum 2. Mai möglich
Nach Ausscheiden der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III wird für diesen Bezirk der Stadt Paderborn die Schiedsperson neu gewählt. Dabei umfasst der Bezirk III Teile der Kernstadt, des Ortsteils Elsen sowie der Ortsteile Sande, Schloß Neuhaus und Marienloh. Interessierte Personen können sich bis Freitag, 2. Mai, um das frei gewordene Amt bewerben.
Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das erforderliche Fachwissen wird durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen erworben. Darüber hinaus sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht.
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Dabei wählt der Rat der Stadt Paderborn die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Paderborn. Des Weiteren ist die Eignung für das Schiedsamt in § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz NRW) festgelegt.
Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre alt sein, aber das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihren Wohnsitz sollen sie im Schiedsamtsbezirk haben. Hinzu kommt, dass die Verhandlungen in den Privaträumen der Schiedsleute durchgeführt werden. Ein Straßenverzeichnis der Schiedsamtsbezirke kann unter www.paderborn.de (Bürgerservice) (Öffnet in einem neuen Tab)eingesehen werden.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit der Angabe von: Name, Vorname, Geburtsname; Anschrift; Geburtstag und Geburtsort; Beruf; einem tabellarischen Lebenslauf sowie einer Telefonnummer und soweit vorhandener E-Mail-Adresse können bis Freitag, 2. Mai 2025, bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Weitere Auskünfte erteilen Frau Senkowski unter der Tel.-Nr. 05251 88-11545 sowie Frau Guntermann unter der Tel.-Nr. 05251 88-11546 vom Rechtsamt der Stadt Paderborn. Bewerbungen können unter der E-Mail-Adresse h.senkowskipaderbornde eingereicht werden.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de (Öffnet in einem neuen Tab) und www.bds-nrw.com (Öffnet in einem neuen Tab)sowie Informationen zum Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab).