Bestattungs- und Grabarten
Hier finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Bestattungs- und Grabarten auf den Paderborner Friedhöfen.
Bestattungs- und Grabarten
Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr 30 Jahre.
Hieran angepasst beträgt die Nutzungszeit
mindestens 30 Jahre.
Bei Verstorbenen unter dem Erreichen des
6. Lebensjahres 15 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit, zwischen Sargbestattungen und Urnenbestattungen (Feuerbestattung) zu wählen. Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber. Zu den weiteren Grabarten gehören der Friedgarten, Gemeinschaftsgrabstätten und Baumgrabstätten.
Kosten für die jeweiligen Bestattungs- und Beisetzungsart finden Sie in der aktuellen Gebührensatzung (Öffnet in einem neuen Tab).
Reihengräberstätten
Die Belegung erfolgt der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Sind auch Familiengräber die für Nutzungsberechtigte und deren Angehörige aus den verfügbaren, freien Grab plätzen ausgesucht werden können. Die Nutzungszeit muss der längsten Ruhezeit entsprechen.
Anonyme Grabstätten
Die Bestattung erfolgt völlig anonym. Friedhof und Lage der Grabstätte sind ausschließlich der Friedhofsverwaltung bekannt. Voraussetzung ist eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen, anonym bestattet zu werden.
Gemeinschaftsgrabfelder
Gemeinschaftsgrabfelder bestehen aus Reihengräbern in Rasenflächen mit den Namen der Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabdenkzeichen.
Sonderreihengrabfelder
Auf den Friedhöfen Hauptfriedhof „Auf dem Dören", Westfriedhof, Ostfriedhof und Waldfriedhof werden Sonderreihengrabfelder für Sarg- und Urnenbestattungen eingerichtet. (siehe Friedhofssatzung §24)
Friedgärten
In Friedgärten erfolgt die Beisetzung von Särgen und Urnen an Bäumen auf parkähnlich bepflanzten Feldern für Wahlgrabstätten. Eine Liegeplatte ist auch möglich.
Gemeinschaftsgrabstätten
Gemeinschaftsgrabstätten werden für Ordensgenossenschaften, Glaubensgemeinschaften und Personengemeinschaften angelegt.
Kriegsgrabstätten
Für die Kriegsgräberstätten gelten die speziellen gesetzlichen Regelungen. Größere Kriegsgräberbereiche gibt es auf Ost-, West- und Waldfriedhof sowie dem Ausländerfriedhof am Truppenübungsplatz Senne.
Ehrengrabstätten
Die Anerkennung, Anlage und Pflege einer Ehrengrabstätte obliegt der Friedhofsverwaltung.
Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten
Die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ist auf allen Wahlgrabstätten möglich oder erfolgt auf einem Sondergrabfeld zweier Krankenhäuser, welches sich auf dem Hauptfriedhof "Auf dem Dören" befindet.