Cannabis-Konsumverbot zur Herbstliborikirmes
Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Volksfestes
Auf dem Veranstaltungsgelände der Herbstliborikirmes sowie im Abstand von einhundert Metern auch über das Veranstaltungsgelände hinaus gilt ein Cannabis-Konsumverbot. Darauf weist Jens Reinhardt, Leiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing hin. Sein Amt übt als Veranstalter der Kirmes mit diesem Verbot sein Hausrecht aus, um in besonderem Maße dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung zu tragen und jegliche negativen Vorbildwirkungen auszuschließen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen stellt in seinem Erlass vom 16.05.2024 klar, dass bei Volksfesten und ähnlichen Großveranstaltungen regelmäßig anzunehmen ist, dass auf solchen Veranstaltungen auch Minderjährige zugegen sind und hat ausgeführt, dass der Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass es nicht zu Verstößen gegen § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) kommt.
Die Stadt Paderborn kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ein generelles Cannabis-Konsumverbot auf den Flächen der Herbstliborikirmes ausspricht. Eine genaue Festlegung, welche Bereiche zu den Veranstaltungsflächen gehören, kann der untenstehenden Karte entnommen werden. Sowohl innerhalb der dort farblich markierten Flächen als auch im einem Abstand von einhundert Metern über diese Markierung hinaus ist der Konsum von Cannabis verboten.
Claus Josephs, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, weist darauf hin, dass bei den Kontrollgängen sowohl der Kräfte des Ordnungsamtes als auch der Polizei auch auf die Einhaltung des Cannabis-Konsumverbots geachtet werde. Sollten in den oben genannten Bereichen Personen angetroffen werden, die gegen das Cannabis-Konsumverbot verstoßen, werden diese der Veranstaltungsfläche verwiesen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige verfasst.
Jens Reinhardt zeigt sich zuversichtlich, dass das mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige fällige Ordnungsgeld durchaus sinnvoller auf der Kirmes ausgegeben werden kann und bittet alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung des Cannabis-Konsumverbotes.