Einwohner-Antrag

Die Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt wollen etwas ändern.
Dann können sie einen Antrag machen.
Der Rat soll darüber beraten und entscheiden.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten:

Dann müssen Sie seit mehr als 3 Monaten in der Stadt wohnen.

Und 14 Jahre alt oder älter sein.

Der Antrag muss schriftlich sein.

In dem Antrag müssen Sie schreiben:

Was Sie wollen.

Und warum Sie das wollen.


© Stadt Paderborn

In den letzten 12 Monaten darf es einen ähnlichen Antrag nicht geben.

Sie müssen 3 Personen aufschreiben.

Die Personen können Sie vertreten.

Mindestens 5 Prozent von den Einwohnern in Paderborn müssen unterschreiben.

5 Prozent heißt:

5 von 100.

Es können nicht mehr als 4.000 Einwohner den Antrag unterschreiben.


Jede Liste mit Unterschriften muss den ganzen Text vom Antrag haben.

Einträge, wo man nicht weiß:

- Wer hat unterschrieben?

- Wie heißt der Unterzeichner?

- Wann ist der Unterzeichner geboren?

sind nicht gültig.


© Stadt Paderborn

Was passiert dann?

Der Rat prüft:

Ist der Einwohner-Antrag richtig?


© Stadt Paderborn

Der Antrag ist richtig:

Dann muss der Rat den Antrag beraten.

Der Rat muss das in 4 Monaten machen.

Sie können in der Sitzung sagen:

Warum sie den Antrag machen.


© Stadt Paderborn

Der Antrag ist nicht richtig:

Dann sagt das Amt Ihnen das.

Das alles steht im Gesetz.

Die Stelle heißt: Paragraph 25 Gemeindeordnung NRW.


Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz übersetzt. Er wurde noch nicht von der Zielgruppe geprüft. Die Prüfung erfolgt nach und nach.

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In Leichter Sprache:

Wir haben die Texte mit künstlicher Intelligenz gemacht.

Die Menschen aus den Caritas Werkstätten haben sie noch nicht geprüft.

Aber die Menschen prüfen die Texte noch.

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