Brandmeisteranwärter*in (m/w/d)

Die Feuerwehr Paderborn ist für den Feuerschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst in der Stadt Paderborn zuständig. Dazu stehen zurzeit ca. 320 hauptamtliche Kräfte und ca. 400 freiwillige Feuerwehrangehörige zur Verfügung.

Das Ausschreibungsverfahren für Nachwuchskräfte 2026 beginnt am 01.07.2025.

Die Universitätsstadt Paderborn ist eine junge, dynamische und wachsende Großstadt mit rund 155.000 Einwohner*innen.

Als eine der größten Arbeitgeberinnen in der Region zählen wir auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer rund 3.000 Mitarbeitenden, die mit Engagement und Tatkraft die Stadt Paderborn mitgestalten und besonders machen.

Paderborn ist vielseitig und hat für die Bürger*innen und Besucher*innen unserer Stadt viel zu bieten – genau wie für Dich!

In den letzten Jahren sind auch die Aufgaben der Feuerwehr Paderborn weiter gewachsen. Die Feuerwehrangehörigen werden immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, die sie bewältigen müssen.

Ein guter Ausbildungsstand ist daher unerlässlich. Die Grundlage für eine leistungsfähige und einsatzbereite Feuerwehr ist somit die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung.

Was bietet die Stadt Paderborn?

Die Stadt Paderborn bietet Ihnen zum 01.10.2025 eine qualifizierte Ausbildung zum/zur Städt. Brandmeister*in in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst).

Neben der Planung und Durchführung der Ausbildung im Bereich Brandschutz führt die Feuerwehr Paderborn auch die Ausbildung und Fortbildung des Einsatzpersonals im Bereich Rettungsdienst an der eigenen staatlich anerkannten Rettungsdienstschule durch.

© Stadt PaderbornFilm zu den Aufgaben der Feuerwehr Paderborn

Was ist Einstellungsvoraussetzung?

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
  • mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufsausbildung bzw. Gesell*innenprüfung
  • gesundheitliche und charakterliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr und Beamt*innenlaufbahn
  • erfolgreiche Ablegung des körperlichen Eignungstestes für den feuerwehrtechnischen Dienst im Land NRW (die Anforderungen sind im unteren Bereich dieser Seite zum Download bereitgestellt)
  • Bereitschaft zur Ableistung der Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in
  • Nachweis über den Erwerb eines deutschen Schwimmabzeichens, nicht älter als 2 Jahre (mindestens Bronze),
  • Nachweis des Führerscheins der Klasse B und Bereitschaft zur Ablegung der Klassen C / CE
  • Beamt*innenrechtliche Höchstaltersgrenze zum Einstellungstermin wurde noch nicht erreicht

Wie verläuft die Ausbildung?

Die 18-monatige Ausbildung und der spätere Einsatz erfolgen in den Feuerwachen Süd und Nord sowie in der Rettungswache Schloß Neuhaus.

Das Tätigkeitsfeld der Städt. Brandmeisteranwärter*innen umfasst neben dem abwehrenden Brandschutz auch den Einsatz im Krankentransport und Rettungsdienst.

Die Ausbildung ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in gemäß RettAPO
Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
Vorbereitungslehrgang und Laufbahnprüfung
Folgende Themengebiete werden in der Ausbildung behandelt:

  • Allgemeine und fachbezogene Grundlagen (z.B. Beamtenrecht, Organisation der Feuerwehr, Grundlagen der Physik, Brand- und Löschlehre, Baukunde)
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Ausbildung zum/ zur Atemschutzgeräteträger*in
  • Einsatzlehre (z.B. Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung)
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Sprechfunkausbildung
  • Gefährliche Stoffe und Güter (radioaktive, biologische und chemische Stoffe)
  • Maschinist*innenausbildung
  • Fahrer*innenausbildung (Führerschein C und CE)
  • Rettungssanitäter*innenausbildung
  • Dienstsport

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehr-technischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP1.2-Feu).

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung und Bewährung in der beamtenrechtlichen Probezeit erfolgt in der Regel eine weitere Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Notfallsanitäter*in.

Was verdiene ich während der Ausbildung?

Die Bezüge der Anwärter*innen betragen in den 18 Monaten des Vorbereitungsdienstes derzeit monatlich 1.349,78 EUR (brutto).

Darüber hinaus wird aktuell zusätzlich ein Anwärter*innensonderzuschlag pro Monat in Höhe von 90 % der Anwärter*innenbezüge gezahlt, zurzeit 1.169,80 EUR (brutto). Der Erlass des Innenministeriums NRW sieht diese Regelung zunächst befristet bis zum 31.12.2024 vor. Ob eine Verlängerung des Anwärter*innensonderzuschlags erfolgt, ist aktuell nicht bekannt. 

Hinzu kommen nach dem ersten Dienstjahr die Feuerwehrzulage, sowie auf Antrag vermögenswirksame Leistungen. Je nach Familienstand (verheiratet, Kind(er)) wird ein Familienzuschlag gewährt.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Für Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Kuitkowski vom Haupt- und Personalamt (Tel. 05251/88-11242). Sie können auch eine E-Mail schreiben: j.kuitkowskipaderbornde.

Für weitere Auskünfte zur Ausbildung steht Ihnen Herr Mollemeier von der Feuerwehr (Tel. 05251/88-7130, E-Mail j.mollemeierpaderbornde) gerne zur Verfügung.

WIE LÄUFT DES AUSWAHLVERFAHREN AB?

Einstellungstermin: 01.10.2025

Bewerbungszeitraum: 17.06.2024 bis 25.08.2024

Die Bewerbung können Sie online über das Bewerbungsportal auf www.paderborn.de/ausbildung hochladen. Von postalischen Bewerbungen bitten wir ganz abzusehen.

Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Anschreiben
  • aussagekräftiger, lückenloser Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis (alle Seiten)
  • Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Gesell*innenprüfungszeugnis mit Benotung, Abschlussprüfungszeugnis mit Benotung, ggfs Zwischenprüfungszeugnis mit Benotung)
  • Führerschein
  • (mindestens) Deutsches Schwimmabzeichen Bronze, nicht älter als 2 Jahre                           

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der Vielzahl der eingehenden Bewerbungen nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.

Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden besonders berücksichtigt.

Die zu besetzenden Stellen sind in gleicher Weise für Angehörige jeden Geschlechts geeignet.

Die Stadt Paderborn fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Körperlicher Eignungstest: Samstag, 14.09.2024

Schriftlicher Eignungstest: Oktober 2024 über ein Onlineverfahren

Vorstellungsgespräche und Handwerklicher Eignungstest: November 2024

Überprüfung der gesundheitlichen Eignung: Januar/ Februar 2025 

Die endgültige Einstellungszusage wird nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung ausgesprochen.

Weitere Infos