Aufgaben in den Sozialbezirken
Das Jugendamt bietet Familien, Kindern und Jugendlichen vielfältige und passgenaue Angebote in den vier Sozialbezirken an.
Aufteilung in 4 Sozialbezirke
Das Jugendamt bietet Familien, Kindern und Jugendlichen vielfältige und passgenaue Angebote in den vier Sozialbezirken an.
Sozialbezirk I
Schloß Neuhaus, Sennelager, Sande
Sozialbezirk II
Stadtheide, Benhausen, Dahl, Neuenbeken, Marienloh, Oststadt
Sozialbezirk III
Kaukenberg, Goldgrund, Auf der Lieth, Innenstadt, Südstadt
Sozialbezirk IV
Wewer, Elsen, Riemeke, Fischteiche, Wilhelmshöhe
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Allgemeine Beratung
Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern
- bei Erziehungsproblemen
- Vermittlung an Fachberatungsstellen
Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Allgemeine Beratung
- Mitwirkung beim Familienrecht
- Entwicklung einer einvernehmlichen Elternvereinbarung zusammen mit den Erziehungsberechtigten bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts
- Unterstützung und Begleitung der Kinder während und nach der Scheidung
Hilfen zur Erziehung
Vermittlung von Erziehungshilfen bei Erziehungs-, Beziehungs- und Schulschwierigkeiten
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Tagesgruppe
- Heimunterbringung
- andere flexible Hilfen (Familienpflege, Hebamme, etc.)
Betreuung und Begleitung von außerhalb des Elternhauses lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Ansprechpartner von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Annahme der Meldung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls
- Einschätzung und Bewertung der Meldung
- Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
Ihre Ansprechpartner:
Beistandschaften
Der Bereich Beistandschaften der Stadt Paderborn umfasst folgende Aufgaben:
- Beistandschaften (§§ 1712 – 1717 BGB)
- Beurkundungen (§§ 59 ff. BGB)
Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie bietet auf freiwilliger Basis dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag Unterstützung.
Detaillierte Informationen zu Beistandschaften erhalten Sie unter folgendem Link:
Beurkundungen
Das Jugendamt bietet Beurkundungen von Vaterschaft- und Mutterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen an.
Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung der Niederschrift einer Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen durch das Jugendamt sind gebührenfrei.
Detaillierte Informationen zu Beurkundungen erhalten Sie unter folgendem Link:
Termine und Ansprechpartner
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin, damit dieser bzw. diese sich ausreichend Zeit für Sie einräumen kann. Weiterhin erhalten Sie bereits telefonisch Auskünfte zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Eine Beurkundung beim Jugendamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Ihre Ansprechpartner:
Amtsvormundschaften/ Pflegschaften
Der Bereich Amtsvormundschaften und Pflegschaften der Stadt Paderborn umfasst folgende Aufgaben:
Amtsvormundschaften (§§ 1773 – 1895 BGB) und Amtspflegschaften (§§ 1909-1921 BGB)
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Im Bereich Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften übt der Amtsvormund/die Amtsvormünderin die elterliche Sorge, der Amtspfleger/die Amtspflegerin Teile der elterlichen Sorge anstelle der Eltern aus. Die beauftragte Fachkraft muss in Wahrnehmung der elterlichen Sorge alle notwendigen Angelegenheiten für das Mündel regeln. Die Aufgaben werden im Interesse des Mündels und zum Wohle des Mündels ausgeübt.
Es wird unterschieden zwischen gesetzlichen Amtsvormundschaften und Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften kraft richterlicher Anordnung.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Fachkräfte des Bereichs Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist die Beratung und Unterstützung von Einzelpflegern und Einzelvormündern.
Termine und Ansprechpartner
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin, damit dieser bzw. diese sich ausreichend Zeit für Sie einräumen kann. Weiterhin erhalten Sie bereits telefonisch Auskünfte zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Ihre Ansprechpartner:
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildung- und Teilhabepaket haben.
Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bekommen. Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Übersicht über die Förderung:
•Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort
Bis auf einen Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit/Kind werden die Kosten übernommen. Das Mittagessen muss gemeinschaftlich eingenommen werden
•Lernförderung (Nachhilfe)
Bei Gefährdung der Versetzung und wenn schulische Fördermöglichkeiten erschöpft sind, werden die Kosten bis zu 35 Std./Fach übernommen.
•Schulbedarf
100 € jährlich für Schulbedarf, davon werden 70 € zum Schuljahresbeginn ausgezahlt. Weitere 30 € erhalten Sie zum Schulhalbjahr.
•Ausflüge/Klassenfahrten
Die Kosten für Klassenfahrten werden komplett übernommen (für ein- und mehrtägige Fahrten).
•Schülerbeförderung
In besonderen Fällen können die Beförderungskosten übernommen werden.
•Kultur, Sport, Freizeit
10 € monatlich bzw. 120 € jährlich stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung. Hiermit können Sie je nach Interesse Ihres Kindes die Musikschule, den Fußball-, Leichtathletik- oder einen vergleichbaren Verein finanzieren. Darüber hinaus können Sie Ihrem Kind die Möglichkeit eröffnen an Ferienspielen, Freizeitfahrten etc. teilzunehmen.
Das Team vom Stadtjugendamt Paderborn informiert, berät und unterstützt Sie gerne über die verschiedenen Leistungsangebote des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die für Sie zuständigen Kollegen sind täglich erreichbar. Persönliche Gespräche sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.
Ihre Ansprechpartner:
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe berät, betreut und unterstützt Jugendliche von 14 bis zu 18 Jahren und Heranwachsende von 18 – 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Eltern von Jugendlichen und Heranwachsenden können ebenfalls Rat und Unterstützung bei uns suchen.
Wir beraten und klären auf:
- Wie eine Gerichtsverhandlung oder ein Strafverfahren abläuft und wer daran teilnimmt.
- Was die Abkürzungen und Paragraphen bedeuten.
- Wer über das Geschehnis informiert wird.
- Welche Konsequenzen sich für die Zukunft ergeben.
- Über die Möglichkeiten der Auflagen und Weisungen.
- Über Soziale Trainingskurse.
- Über die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs u.a.
Im Strafverfahren:
- Beurteilen wir das Verhalten des Jugendlichen/Heranwachsenden vor und seit der Tat.
- Wir beurteilen seine Bemühungen, das Leben, die Schule, Arbeit oder Freizeit zu regeln.
- Geben Empfehlungen zum Abschluss des Verfahrens ab.
- Geben Empfehlungen zu möglichen Auflagen ab.
Wichtig ist:
- Wir können helfen, Probleme in den Griff zu bekommen.
- Wir sind keine Ermittler, Anwälte oder Richter.
- Unsere Aufgabe ist die Vermittlung: zwischen dem Jugendlichen/Heranwachsenden, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Eltern.
Wir betreuen:
- Vor, während und nach dem Strafverfahren
- Während der Haft
- Bis zur Wiedereingliederung
Ihre Ansprechpartner:
Kinder- und Jugendtreffs
Die Stadt Paderborn als kommunaler Träger unterhält im Stadtgebiet Paderborn insgesamt 14 Offene Kinder- und Jugendtreffs und bietet somit ein vielfältiges und stadtteilbezogenes Angebot im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Kinder- und Jugendtreffs verteilen sich auf die Kernstadt und nahezu jeden Stadtteil. In der Kernstadt gibt es vorwiegend größere Einrichtungen, in den Stadtteilen hingegen vermehrt kleinere Einrichtungen. Die größte städtische Jugendeinrichtung ist das Jugendkulturzentrum MultiCult, welches sich direkt im Stadtkern befindet und einen kulturpädagogischen Schwerpunkt hat. Von den 14 Einrichtungen sind 12 Einrichtungen Kinder- und Jugendtreffs und zwei Einrichtungen Kindertreffs, in denen ein stadtteilbezogenes Angebot für Kinder vorhalten wird. Alle Einrichtungen fungieren als eine Anlaufstelle innerhalb des Sozialraums. Kinder und Jugendliche finden in den Jugendtreffs kompetente Ansprechpartner/innen für alle Belange ihrer Lebenswelt und einen Ort, an dem sie ihre Freizeit aktiv gestalten und an verschiedenen Angeboten teilnehmen können. Zudem wird im Sozialraum Lieth/ Kaukenberg/ Goldgrund mobile aufsuchende Jugendarbeit angeboten.
Ihre Ansprechpartner:
Kindertageseinrichtungen
Im Paderborn gibt es insgesamt 82 Kindertageseinrichtungen, in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft, in denen Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt bereut werden.
Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt in Paderborn ausschließlich über den Kita-Navigator (Öffnet in einem neuen Tab).
Ihre Ansprechpartner:
Pflegekinderdienst
Kinder in Pflegefamilien
Der Pflegekinderdienst (PKD) des Jugendamtes der Stadt Paderborn ist für die Suche und Gewinnung von Pflegeeltern, die Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien sowie die Beratung und Betreuung der Pflegeverhältnisse zuständig.
Warum werden Kinder überhaupt in Pflegefamilien untergebracht
Die Gründe können sein:
- Verwahrlosung
- Psychische, seelische und körperliche Gewalt in der Familie
- Mangelnde emotionale Zuwendung
- Psychische oder körperliche Erkrankungen der Eltern
- Missbrauch/ Misshandlung
- Suchtproblematik
Spielen die leiblichen Eltern danach noch eine Rolle?
Auch nach der Vermittlung in eine Pflegefamilie behält das Kind seine Wurzeln. Es ist wichtig, dass die Pflegeeltern den leiblichen Eltern mit Offenheit und Akzeptanz begegnen. Besuchskontakte finden in Absprache mit allen Beteiligten zum Wohle des Kindes statt.
Welche Pflegeformen gibt es?
Dauerpflegeformen
Vollzeitpflege:
Die Unterbringung erfolgt hier, wenn Eltern trotz fachlicher Unterstützung auf Dauer nicht in der Lage sind, eine den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung zu gewährleisten. Die Perspektive kann eine Rückführung in die Herkunftsfamilie sein als auch der Verbleib in der Pflegefamilie bis zur Volljährigkeit.
Verwandte als Pflegepersonen:
Die Hilfe kann auch in Form von verwandtenpflege erfolgen. Die Kinder / Jugendlichen verbleiben dann in ihrem familiären Umfeld. Das Jugendamt prüft die Kriterien der Eignung der Pflegeperson sowie die familiären Beziehungen und Bindungen.
Sonderpflege/ sozialpädagogische Pflegestellen:
Diese Pflegeform ist insbesondere für Kinder und Jugendlichen mit besonderen Entwicklungsproblemen/ Lebensbedingungen erforderlich. Von den Pflegeeltern wird hier eine besondere persönliche Eignung, häufig auch eine pädagogische Ausbildung, erwartet.
Befristete Pflegeformen
Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege ist der Aufenthalt von Kindern in Pflegefamilien mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie.
Diese ist für eine gewisse zeit nicht in der Lage, das Kind zu versorgen und zu erziehen z.B. wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes, möchte dies in Zukunft aber wieder tun. Es besteht eine Zukunftsperspektive in der Familie und die leiblichen Eltern bleiben Bezugspersonen.
Bereitschaftspflege:
Der Aufenthalt des Kindes in einer Bereitschaftspflegefamilie ist ebenfalls zeitlich begrenzt. Die zukünftige Perspektive ist jedoch noch nicht klar.
Die Gründe für die Unterbringung sind in der Regel eine drohende oder festgestellte Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie.
Bereitschaftspflegepersonen arbeiten nicht nur mit dem Jugendamt zusammen sondern haben darüber hinaus auch die Aufgabe der Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen zur diagnostischen Abklärung.
Nähere Informationen erwünscht?
Der Pflegekinderdienst der Stadt Paderborn steht allen Pflegekindern und Pflegefamilien und natürlich denen, die es werden wollen, grundsätzlich in allen Fragen und Anliegen beratend und begleitend zu Seite.
Ausführliche Informationen, aktuelle Rechtssprechungen und Erfahrungsberichte von Pflegeeltern finden Sie unter www.moses-online.de
Kindertagespflege:
Im Rahmen der Kindertagespflege ist ein weiteres Betreuungsangebot möglich. Kindertagespflege ist ein gesetzlich anerkanntes Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 13 Jahren. Bei der Vermittlung einer anerkannten Tagespflegeperson und Beratung rund um die Kindertagespflege können Sie Hilfe beim Stadt Jugendamt erhalten.
Ihre Ansprechpartner:
Schulbezogene Sozialarbeit
Das Jugendamt kooperiert mit unten aufgeführten Schulen im Rahmen der Schulbezogenen Sozialarbeit. Die Schulsozialarbeiter stellen eine Verbindung zwischen Jugendamt und Schule her.
Sie beraten, informieren und begleiten Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei Problemen wie z.B. Schulverweigerung, Mobbing, Lern- und Leistungsschwierigkeiten. Schulsozialarbeiter verfügen über ein weites Hilfsnetzwerk und unterliegen der Schweigepflicht. Gemeinsam mit allen Parteien werden Unterstützungsmöglichkeiten gesucht und Lösungen gefunden.
Schulsozialarbeiter vermitteln ebenfalls zwischen Eltern und Lehrkräften und unterstützen die Schüler bei familiären und schulischen Herausforderungen jeder Art.
Schulbezogene Sozialarbeit beinhaltet auch die bedarfsorientierte Durchführung von Projekten an den Schulen, wie Soziales Lernen, Streitschlichterausbildungen und themenbezogene Angebote zu aktuellen Bedarfen der jungen Menschen.
In den Kinderbildungshäusern, ist das Zusammenwirken zwischen Grundschulen und Kitas ein zusätzlicher eigener Aspekt der schulbezogenen Sozialarbeit. Der Schwerpunkt liegt bei der Gestaltung des Überganges Kita - Grundschule.
Das Ziel der Schulbezogenen Sozialarbeit ist es, mit ihren Kompetenzen und Ressourcen, zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung und einer gelingenden Schullaufbahn der jungen Menschen beizutragen.
34 Schulen in städtischer Paderborner Trägerschaft:
Grundschulen:
- Almeschule, 33106 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bonifatius-Schule, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Comeniusschule, 33106 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Dionysiusschule, 33106 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Elisabethschule/ Kinderbildungshaus Süd, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Karlschule/ Kinderbildungshaus Süd, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lutherschule, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinschaftsgrundschule Thune, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschule auf der Lieth, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschule Kaukenberg, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschule Marienloh, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschule Overberg-Dom, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschule/ Kinderbildungshaus Sande, 33106 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschulverbund Benhausen-Neuenbeken, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschulverbund Bonhoeffer-Heinrich, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundschulverbund Riemeke-Theodor, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Josefschule Schloß Neuhaus, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Margarethenschule Dahl, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Marienschule, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stephanusschule/ Kinderbildungshaus, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
Weiterführende Schulen:
- Friedrich-Spee-Gesamtschule, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesamtschule Paderborn-Elsen, 33106 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Goerdeler-Gymnasium, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gymnasium Schloß Neuhaus, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gymnasium Theodorianum, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hauptschule Mastbruch, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Heinz-Nixdorf-Gesamtschule, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lise-Meitner-Realschule, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Pelizaeus-Gymnasium, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Realschule in der Südstadt, 33098 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Realschule Schloß Neuhaus, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Reismann Gymnasium, 33100 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sertürnerschule, 33104 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Abendrealschule Paderborn, 33102 Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)