Schutz & Prävention
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist als Pflichtaufgabe in § 14 des achten Sozialgesetzbuches festgeschrieben und sichert die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Gewaltprävention: Cybermobbing
Gewaltprävention ist ein Oberbegriff für Angebote zur Vorbeugung von gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Da auch die Gewalt unter Kindern und Jugendlichen immer mehr zunimmt werden Angebote zur Gewaltprävention an Schulen, in Kindergärten und in Jugendeinrichtungen durchgeführt.
Gerade in den letzten Jahren, hat sich als eine Gewaltform unter jungen Menschen, das Thema Cybermobbing in den Fokus gedrängt.
Heutzutage sind im Durschnitt ca. 30 % der Schüler in Deutschland Opfer von Cybermobbing-Attacken. Auch bei Erwachsenen steigt das Bewusstsein dieses Problems, aber in vielen Fällen auch die Hilflosigkeit. Lehrer/innen, sozialpädagogische Fachkräfte und Eltern berichten häufig von mangelndem eigenem Wissen über neue Medien und trauen sich daher häufig nicht an dieses Thema heran. Dazu kommt, dass Jugendliche selbst selten Erwachsenen von Cybermobbing Vorfällen erzählen. Die Zahlen sprechen für sich und verdeutlichen wie notwendig Aufklärung in diesem Bereich ist.
„Gib Cybermobbing keine Chance!“ ist ein Kooperationsprojekt der LOBBY Anlaufstelle (Caritasverband Paderborn e.V.) und des Kreis- und Stadtjugendamtes Paderborn. Seit 2014 werden Präventionseinheiten zum Thema Cybermobbing für alle Schulen ab der 4.Klasse und für Jugendhilfeeinrichtungen im Stadt- und Kreisgebiet angeboten. Zusätzlich werden Infoveranstaltungen für Multiplikatoren, Fachkräfte, Eltern und Interessierte durchgeführt.
Arbeitsgruppe „Gib Cybermobbing keine Chance“ in der Stadt Paderborn
Jessica Menzel
Jugendamt Stadt Paderborn
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Tel.: 05251 / 8815155
Vera Menke
Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche – Lobby
Caritasverband Paderborn e.V.
Am Haxthausenhof 14 - 16, 33098 Paderborn
Tel. 05251 / 207469
Was kann ich gegen Cybermobbing tun?
Ratschläge für Betroffene:
• Ruhe bewahren und nicht auf Cybermobbing-Attacken reagieren
• Sich jemanden anvertrauen und über den Vorfall reden
• Beweise sichern durch Kopien oder Screenshots
• Personen blockieren, die einem im Netz mobben
• Cybermobbing Vorfälle direkt beim jeweiligen Plattformbetreiber melden
• Bei massiven Cybermobbing-Attacken an die Polizei wenden
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.
- Besonders Gewerbetreibende, Veranstalter und Privatpersonen haben sich an das Jugendschutzgesetz zu halten.
- Verstöße gegen das Gesetz können empfindliche Bußgelder oder eine Gewerbeuntersagung nach sich ziehen ggf. kommen Straftatbestände in Betracht.
- Minderjährige können grundsätzlich nicht nach dem JuSchG belangt werden
- Das Gesetz dient ausschließlich zum Schutz junger Menschen
- Jugendliche werden z.B. den Eltern übergeben oder erzieherische Gespräche werden geführt
ggf. werden weitere Jugendhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern eingeleitet, z.B. Beratung
Ihre Ansprechpartner:
Jugendschutzkontrollen
Im Rahmen der „Ordnungspartnerschaft“ setzen sich die Fachbereiche des Ordnungsamtes (B.O.S.S.), der Polizei und des Jugendamtes regelmäßig mit jugendschutzrelevanten Themen auseinander, entwickeln gemeinsame Ziele und stimmen Handlungsstrategien ab. Innerhalb dieser „Partnerschaft“ finden u. a. regelmäßige Jugendschutzkontrollen statt.
- Jugendschutzkontrollen in der Stadt Paderborn zielen darauf ab, das Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beobachten und einzugreifen, wenn diese sich selbst gefährden oder von Dritten gefährdet werden.
- Im Rahmen dieser Kontrollen wird versucht, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diese abzuwenden.
- Durch regelmäßige Kontrollen und Ansprachen sollen Gewerbetreibende über ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgeklärt werden
- Durch gezielte Kontrollen an beliebten Orte, Veranstaltungen für junge Menschen, sollen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen geschützt und über diese aufgeklärt werden
- Jugendschutzkontrollen finden regelmäßig im Umfeld von Volksfesten, auf Abi-Partys, bei Großveranstaltungen, in Spielotheken,Gastronomiebetrieben und in vielen anderen Bereichen statt.
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, wie z.B. dem Verkauf oder die Abgabe von hochprozentigem Alkohol und/ oder Zigaretten an Minderjährige, kann der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Paderborn kontaktiert werden.
Suchtprävention
Suchtprävention zielt auf die Verhinderung bzw. Verringerung eines schädigenden Konsums ab. Des Weiteren sollen Gesundheitsschäden durch den Konsum legaler und illegaler Drogen abgewendet werden.
Durch suchtpräventive Angebote an Schulen und in Jugendeinrichtungen insbesondere zu den Themen Alkohol und Cannabis sollen junge Menschen für diese Themen sensibilisiert werden und über die Folgen und Gefahren des Konsums aufgeklärt werden.
Präventionseinheiten zum Thema Sucht werden für alle Schulen ab der 7.Klasse und für Jugendhilfeeinrichtungen im Stadtgebiet angeboten. Zusätzlich werden Infoveranstaltungen für Multiplikatoren, Fachkräfte, Eltern und Interessierte durchgeführt.
Prävention sexualisierte Gewalt
Prävention politischer und religiöser Extremismus
weitere Informationen
weitere Informationen zum Thema Rechtsextremismus
weitere Informationen zum Thema Islamismus & Salafismus
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche bedürfen besonderen Schutz in der Arbeitswelt, da sie noch weniger widerstandskräftig sind als Erwachsene. Deshalb gibt es für sie besondere Rechte im Arbeitsschutz. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) festgeschrieben.
Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetzt schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer, zu gefährlich oder für sie ungeeignet ist.
Die Kinderarbeitsschutzverordnung regelt die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausnahmsweise zulässigen leichten und geeigneten Arbeiten für Kinder über 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche.
weitere Informationen
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jugendarbeitsschutz Bezirksregierung Detmold (Öffnet in einem neuen Tab)
- Klare-Sache-Jugendarbeitsschutz-und-Kinderarbeitsschutzverordnung.pdfPDF-Datei2,14 MB
Ansprechpartnerinnen
Frau Jessica Menzel
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Anschrift
Am Hoppenhof 33
33106 Paderborn
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ÖPNV-Verbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Tel.: 05251 8815155
E-Mail-Adresse: j.menzelpaderbornde
Frau Mareike Wahl
Kinderbüro
Anschrift
Am Hoppenhof 33
33106 Paderborn
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ÖPNV-Verbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Tel.: 05251 8815299
E-Mail-Adresse: ma.wahlpaderbornde