Diskriminierende und herabwürdigende Werbung

In der Werbung tauchen immer wieder Darstellungen auf, die insbesondere Frauen herabwürdigen.

© AG "gegen sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung" des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg

Herabwürdigende, sexistische oder diskriminierende Werbung ist der häufigste Grund für Beschwerden beim Deutschen Werberat. Diese zeigt sich in unterschiedlichen Erscheinungsformen, zum Beispiel:

  • Werbung, die Gewalt oder die Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthält.
  • Werbung, die Gewalt oder Dominanzgebaren als akzeptabel erscheinen lässt.
  • Werbung, die den Eindruck erweckt, die Personen seien käuflich zu erwerben.

Ein Großteil der Beschwerden im Bereich sexistischer Werbung betrifft sexuell aufgeladene oder anzügliche Werbung. Werbung, die die abgebildete Person allein auf ihre Sexualität reduziert oder diese als sexuell verfügbar darstellt, ist sexistisch und nicht zu akzeptieren. 

Zahlreiche Beispiele und Erklärungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Werberates (Öffnet in einem neuen Tab).

Was können Sie tun?




Leitlinien für die von der Stadt Paderborn zu beeinflussenden Werbeflächen

Die Stadt Paderborn hat Leitlinien gegen diskriminierende Werbung für die von der Stadt zu beeinflussenden Werbeflächen entwickelt.