Renaturierung des Dubelohgrabens
Ab der Haustenbecker Straße bis zur Einmündung des Stadtheidebachs
Zwischen Anfang April und Ende Juli 2024 wurde die Renaturierung eines weiteren Teilabschnittes des Dubelohgrabens zwischen der Haustenbecker Straße und dem Spielplatz am Eutiner Weg durchgeführt. Die Maßnahme erfolgte in Kooperation des Stadtentwässerungsbetriebs Paderborn (STEB) mit dem Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn. In dem ca. 250 m langen Gewässerabschnitt wurden durch die Anlage einer breiteren Gewässeraue und die Verlängerung des ursprünglichen Gewässerlaufs u. a. die Auswirkungen von regelmäßigen Regenwassereinleitungen gemindert, das Retentionsvolumen vergrößert und die lokale Lebensraumvielfalt gesteigert.
Der Dubelohgraben hat seinen Ursprung in der von Grünland geprägten Landschaft zwischen Marienloh und Paderborn. Er fließt quer durch die Stadtheide und mündet nach 4,9 km unterhalb der Kreuzung der B1 in die Lippe. Dabei entwässert er ein Gebiet von rd. 3,4 km². Ursprünglich wurde er mit vielen anderen Entwässerungsgräben Ende des 19. Jahrhunderts angelegt, um die Hudeflächen der Stadtheide zu entwässern und besser für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Mittlerweile erhält der Dubelohgraben einen Großteil seiner Wassermenge aus dem Niederschlagswasser der Stadtentwässerung. Bei fehlendem Grundwasser fällt er besonders in den niederschlagsarmen Sommermonaten häufig trocken. In vielen Bereichen ist er stark ausgebaut und wird durch Verrohrungen, Befestigungen und Einleitungen beeinträchtigt. An den Fischteichen und unterhalb des Dr.-Rörig-Damms ist er nach bereits erfolgten Renaturierungsmaßnahmen abschnittsweise wieder naturnah ausgeprägt.
Grund für die Maßnahmen:
Der STEB ist für die siedlungshydrologischen Anlagen im Stadtgebiet verantwortlich. Hierunter fallen auch die Regenwasser-Einleitungen in den Dubelohgraben. Die zulässigen Einleitungsmengen und -qualitäten in Gewässer sind gesetzlich geregelt. Neben den einschlägigen Vorgaben der Gesetzgebung gibt es zudem ein technisches Regelwerk zur Einleitung von Misch- und Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten in Oberflächengewässer. Dieses verfolgt zwei Hauptziele:
1. die „Entsorgungssicherheit“, d.h. eine sichere und (weitestgehend) überflutungsfreie Entwässerung für Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasser.
2. den „Gewässerschutz“, d.h. die Vermeidung bzw. vertretbare Begrenzung niederschlagsbedingter Gewässerbelastungen.
Um diese Vorgaben zu erfüllen, sind auch am Dubelohgraben Maßnahmen erforderlich. Da aufgrund der überwiegend innerstädtischen Lage die Möglichkeiten einer zusätzlichen Regenwasser-Rückhaltung (in Form von Rückhaltebecken oder Regenstaukanälen) durch direkt angrenzende Bebauung und zahlreiche parallel zum Dubelohgraben verlaufende Versorgungsleitungen gering sind und deren Umsetzung zu enormen Kosten führen würde, werden die erhöhten Einleitungsabflüsse durch strukturelle Verbesserungen an den Gewässern kompensiert. Diese sind nicht nur deutlich günstiger als die technischen Rückhaltungseinrichtungen, sondern auch mit einem vergleichsweise geringeren Aufwand verbunden.
Bei den strukturellen Verbesserungen bzw. Renaturierungsmaßnahmen handelt es sich zum einen um eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts mit Gleit- und Prallufern sowie breitflächigen Wasserwechselzonen, eine Verbesserung der Gewässersohle und wo möglich auch Verlängerung des Gewässerlaufs, um ein größeres Retentionsvolumen (Rückhaltung von Wasser) zu erreichen. Zusätzlich zur hydraulischen Optimierung wird durch den naturnahen Gewässerausbau auch die Selbstreinigungskraft und damit die Gewässerqualität des Dubelohgrabens nachhaltig verbessert.
Neben den ökologischen Aspekten soll aber auch die lokale Erlebbarkeit und der Naherholungswert gesteigert werden. So wurde z.B. auch der Stadtheidebach im Bereich der Mündung in den Dubelohgraben freigelegt und bietet somit mehr Aufenthaltsqualität.