Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor der Geburt, aber möglichst vor dem errechneten Termin bei der Krankenkasse beantragt werden.
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Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor der Geburt, aber möglichst vor dem errechneten Termin bei der Krankenkasse beantragt werden.