Elterngeld
Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Auch Pflegeeltern, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben, und Stiefeltern können Elterngeld beziehen. Auszubildende, Schüler/innen und Student/innen haben ebenfalls Anspruch und müssen ihre Ausbildung nicht unterbrechen.
Es wird maximal 14 Monate (oder in 2 halben Monatsbeiträgen 28 Monate) gezahlt und beträgt 65, 66 oder 67 Prozent des monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro, für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro (im Elterngeld Plus-Bezug mind. 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich).
Das Elterngeld gibt jungen Familien die Chance, sich ohne finanzielle Sorgen um das Kind zu kümmern.
Das Elterngeld wird innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes (Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt) bei der Kreisverwaltung Paderborn beantragt.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen. Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
Kontakt:
Kreis Paderborn
Kreisjugendamt
Aldegreverstraße 10-14 (8. Etage, Zimmer 08.11 - 08.14.)
33102 Paderborn
Tel.: 05251 308-755112
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Öffnungszeiten:
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