Gewalt
Gewalt hat viele Gesichter.
Für Betroffene ist sie immer demütigend, erniedrigend und verletzend.
Gewalt
Gewalt findet häufig in den eigenen vier Wänden, also "zu Hause" statt.
- Sie oder Ihre Kinder erleben körperliche und/oder psychische Gewalt
- Sie oder Ihre Kinder erleiden oder haben sexuelle Übergriffe, Vergewaltung oder Missbrauch erlitten
Häusliche Gewalt ist eine Straftat
Wenn Sie in Ihrer Partnerschaft, Ehe oder Familie misshandelt, verletzt, bedroht oder beleidigt werden, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren.
Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben
Ihr Schutz ist das Wichtigste
Sie leben mit Ihrem Ehemann/Partner zusammen, der Ihnen gegenüber gewalttätig geworden ist oder Sie bedroht hat. Die gewalttätige Person kann auch Ihr Vater, Bruder, Mitbewohner etc. sein.
Ihr gewalttätiger Partner wurde von der Polizei der Wohnung verwiesen und hat ein Rückkehrverbot für 10 Tage erhalten. Dabei ist es unerheblich, wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat. Auch wenn die gewalttätige Person dringend persönliche Sachen benötigt, ist das Aufsuchen der Wohnung nur in Begleitung der Polizei zulässig.
Die Polizei überprüft die Einhaltung des Rückkehrverbotes mindestens einmal. Mit dieser Maßnahme will die Polizei Sie vor weiterer Gewalt schützen.
Die Polizei fertigt in Fällen häuslicher Gewalt immer eine Strafanzeige. Darüber hinaus können Sie innerhalb der von der Polizei festgesetzten 10 Tage der Wohnungsverweisung des Gewalttäters zusätzlich einen Antrag auf zivilrechtlichen Schutz stellen. Dadurch verlängert sich sein Rückkehrverbot noch einmal bis zur gerichtlichen Entscheidung um maximal 10 Tage.
Mit Ihrem Einverständnis gibt die Polizei Ihre Adresse und Telefonnummer an eine Frauenberatungsstelle weiter, die dann mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
Sie entscheiden, wie es weitergehen soll
Sie haben in den 10 Tagen des Rückkehrverbotes die Möglichkeit, zu überlegen, wie es weitergehen soll.
1. Sie möchten in Ihrer Wohnung bleiben
Sie können die 10 Tage nutzen, um beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) Maßnahmen zur Ihrem Schutz zu beantragen.
Das Gericht kann auf Ihren Antrag hin per Eilverfahren Ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zusprechen.
Weiterhin kann das Gericht auf Ihren Antrag hin per Eilverfahren folgende Anordnungen aussprechen:
Die gewalttätige Person darf
- Die Wohnung auch weiterhin nicht betreten
- Sich Ihnen oder der Wohnung auf einen bestimmten Umkreis nicht nähern
- Keine Orte aufsuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (z.B. Ihr Arbeitsplatz, der Kindergarten, die Schule, Freizeiteinrichtungen, Einkauf...)
- Keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen z.B. über Telefon, Fax, Briefe, E-mails, SMS...
2. Sie möchten nicht in der Wohnung bleiben
Im Frauenhaus finden Sie Schutz und Unterkunft. Sie können im Frauenhaus anrufen und nach einem Platz fragen.
Lassen Sie sich beraten und unterstützen
Sie haben sicher viele Fragen:
- Wie soll es weitergehen?
- Muss ich zu meinem Schutz rechtliche Schritte einleiten?
- Will ich mich trennen und über meine Rechte informieren?
- Was mache ich, wenn mein Partner wieder gewalttätig wird?
- Was ist, wenn er sich nicht an polizeiliche oder rechtliche Anordnungen hält?
- Wie kann ich meine Kinder schützen?
Weitere Infos
Bei den folgenden Beratungsstellen finden Sie Hilfe:
- Belladonna (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas, Nebenstelle Schloß Neuhaus (Öffnet in einem neuen Tab)
- Frauenberatungsstelle Lilith e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Frauenhaus Paderborn e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jungenberatungsstelle "Mut.ich" der Caritas (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gewalthotline (Öffnet in einem neuen Tab)
- Information und Beratung zum Thema Zwangsheirat (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM - Soziale Arbeit e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM Soziale Arbeit e.V. - MännerBeratung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lobby - Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen der Caritas (Öffnet in einem neuen Tab)
- Psychologische Beratungsstelle für Schule, Jugend und Familie - regionale Schulberatungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)
- http://www.gewaltgegenfrauen-pb.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
- http://www.polizei-beratung.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
- https://paderborn.polizei.nrw/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Betreute Wohngruppen:
- KIM Soziale Arbeit e.V. - Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM Soziale Arbeit e.V. - Anlaufstelle für Frauen (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM Soziale Arbeit e.V. - Anlaufstelle für Männer (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM Soziale Arbeit e.V. - Intensivwohngruppe Mirabell (Öffnet in einem neuen Tab)
- KIM Soziale Arbeit e.V. - Mutter-Kind-Haus (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen im Internet:
- http://beauftragter-missbrauch.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
- https://www.dunkelziffer.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
- http://www.gewalt-hotline.net (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (Öffnet in einem neuen Tab)
- http://www.vielfalt-statt-gewalt.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- https://www.weisser-ring.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- http://www.zartbitter.de (Öffnet in einem neuen Tab)