Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien
Im Januar 2025 tritt die neue Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft. Bei der Alttextil-Sammlung in Paderborn wird es aber vorerst keine Änderungen geben.
Getrenntsammlungspflicht mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umsetzen
Paderborn, 11. Dezember 2024 - In den Medien wurde an der ein oder anderen Stelle bereits über die neue EU-Vorgabe zur Getrenntsammlungspflicht von Alttexttilien, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, berichtet.
Bei der Umsetzung der neuen Regelung orientiert sich der ASP an der Stellungnahme des VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.). Die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien sollte mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden. Konkret bitten wir die Bürgerinnen und Bürger daher, stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Über die Altkleider-Container im Stadtgebiet sollten nach wie vor nur saubere und noch tragbare Textilien entsorgt werden.