Schutzgebiete
Natura-2000-Gebiete bilden ein EU-weites Schutzgebietsnetz. FFH-Gebiete dienen dabei vor allem dem Schutz von Tieren und Pflanzen sowie ihren typischen Lebensräumen (FFH = Flora-Fauna-Habitat), während die EU-Vogelschutzgebiete insbesondere dem Schutz der heimischen Vogelwelt dienen.
Die Ziele dieser europaweiten Schutzgebiete sollen über geeignete nationale Schutzgebiete gesichert werden.
Naturschutzgebiete stellen dabei für viele FFH-Gebiete in NRW sowie auch für die meisten Vogelschutzgebiete in Paderborn eine geeignete Schutzgebietskategorie dar. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Naturschutzgebiete
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
rechtsverbindlich festgesetzt werden.
Natura-2000-Gebiete
In Paderborn sind insgesamt ein Vogelschutzgebiet und fünf FFH-Gebiete zu finden. Der Truppenübungsplatz Senne im Norden des Stadtgebietes ist dabei zugleich als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Aufgrund der militärischen Nutzung wurde dem Truppenübungsplatz bisher keine nationale Schutzgebietskategorie zugewiesen. Doch das Land NRW hat bereits bestätigt, dass auf dem Truppenübungsplatz eine nationalparkwürdige Vielfalt beheimatet ist.
Nähere Informationen zu den dort vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften erhalten Sie hier.
Naturschutzgebiete
Im Stadtgebiet sind insgesamt 13 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Folgenden wird auf die Seiten des Kreises Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab) verlinkt. Dort erhalten Sie weitere Informationen wie Größe, Arten und Biotope sowie Hintergrundinformationen zu den Naturschutzgebieten.
Innerhalb des Stadtgebietes sind allein an der Lippe drei Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die "Lippeniederung zwischen Bad Lippspringe und Mastbruch (Öffnet in einem neuen Tab)" mit den Tallewiesen und die weitere "Lippeniederung bei Sande (Öffnet in einem neuen Tab)" sind neben dem Fließgewässer selbst vor allem von Feuchtgrünland geprägt. Umfassende Umgestaltungsmaßnahmen lassen den Fluss nicht nur an den Tallewiesen und an der "Lippe bei Sande (Öffnet in einem neuen Tab)" mit der Lippeseeumflut, sondern auch unterhalb des Lippesees im neuen Bett mäandrieren. Ausführliche Informationen zu den Projekten an der Lippe erhalten Sie auf der Website der Wilden Lippe (Öffnet in einem neuen Tab).
Im Übergang zur Lippeaue befinden sich die "Buchenwälder bei Elsen Bahnhof (Öffnet in einem neuen Tab)", die sich besonders durch ihre reiche Blütenplacht von Bärlauch, Buschwindröschen, Lerchensporn und Co. auszeichnen. Weitere Waldbereiche, die als Naturschutzgebiet besonderem Schutz unterliegen, sind vor allem in den Ausläufern der "Egge-Nord (Öffnet in einem neuen Tab)" zu finden. Die dort vorkommenden Buchenwälder mit ihrer typischen artenreichen Kraut- und Strauchschicht entsprechen der natürlich dort vorkommenden Vegetation.
Die Täler der Paderbroner Hochfläche sind oftmals trocken. An wenigen Tagen im Jahr, insbesondere nach starken Niederschlagsereignissen, führen „Krumme Grund / Pamelsche Grund“ (Öffnet in einem neuen Tab) und „Gottegrund“ (Öffnet in einem neuen Tab) Wasser. Im "Ellerbachtal" (Öffnet in einem neuen Tab) führt der gleichnamige Bach häufiger Wasser. Er fällt vor allem in den Sommermonaten trocken. Naturschutzwürdig sind sie aber besonders durch ihre Artenvielfalt. Die mageren Hänge weisen seltene Pflanzen wie Orchideen, Enzian und Grüne Nieswurz auf, die besonders die Insektenwelt anlocken. Bemerkenswert sind dabei auch die seltenen dort vorkommenden Tagfalterarten wie zum Beispiel der Schachbrett-Falter.
Weniger durch trockene, sondern vielmehr durch feuchte bis nasse Grünlandflächen lassen sich die Naturschutzgebiete "Elser Holz - Rottberg" (Öffnet in einem neuen Tab) und "Lothewiesen" (Öffnet in einem neuen Tab) herausstellen. Aber auch die kleinstrukturierte Hecken- und Feldgehölz-Landschaft, die insbesondere den Heckenvögeln wie Heckenbraunelle und Grasmücken Lebensraum bieten, sind ganz typisch für diese Naturschutzgebiete. Die alten Obst- und Kopfbäume in den Wiesen haben teils tief ausgefaulte Baumhöhlen entwickelt, die wichtige Fortpflanzungs- und Ruhestätten seltener Vögel und Fledermäuse darstellen. Im Sommer blüht und brummt es in den Streuobstwiesen und im Herbst bieten die herabfallenden Früchte eine wichtige Nahrungsquelle für Amsel und Co.
Ein Feuchtstandort, das ist auch der Heideweiher "Langenbergteich" (Öffnet in einem neuen Tab). Zwischen den im Sander Bruch vorkommenden eiszeitlich entstandenen Binnendünen hat sich eine sogenannte Ausblasungswanne gebildet. Der dort entstandene Weiher über wasserundurchlässigen Ton- und Mergelsubstraten weist wertvolle nährstoffarme Gewässer- und Verlandungsbereiche auf und wurde als kleinstes Naturschutzgebiet im Stadtgebiet ausgewiesen. Typische Arten der Moore, wie der Moorfrosch und die Torf-Mosaikjungfer können in diesem kleinen Areal noch Lebensraum finden.
Der "Steinbruch Ilse" (Öffnet in einem neuen Tab) im Süden des Stadtgebietes ist durch den Abbau von Kalkgestein entstanden. In Teilbereichen wurde das Gebiet bereits rekultiviert, sodass sich Pflanzen und Tiere vergleichsweise ungestört dort ausbreiten können. Teilflächen außerhalb des Steinbruchgeländes wurden als Kompensationsflächen der heimischen Flora und Fauna zur Verfügung gestellt.
Dort wo der Mensch in die Natur eingreift, wie hier durch den Aubbau des Kalksteins, werden gleichzeitig auch wieder Flächen naturschutzfachlich aufgewertet. Meist werden Ackerflächen, die nur wenigen Arten als Lebensraum zur Verfügung stehen, zu hochwertigeren Lebensräumen entwickelt, sodass der Fortbestand der Arten und Lebensräume auch langfristig gesichert werden kann.
Biotopverbundflächen
Neben den Schutzgebieten selbst, wurden vom Land NRW im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege Verbundflächen ermittelt, die besondere oder sogar herausragende Bedeutung für den Naturschutz aufweisen. Sie bestehen u. a. aus Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten, gesetzlich geschützten Biotopen sowie weiteren schutzwürdigen Flächen z. B. Teilen von Landschaftsschutzgebieten. Primäres Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften einschließlich ihrer komplexen Wechselbeziehungen untereinander. Kurz gesagt - die Erhaltung der Biodiversität.
Grundsätzlich bilden dabei verschiedene Lebensräume für verschiedene Arten Ausbreitungsachsen. Wälder, insbesondere alte Laubwälder wie sie im Egge-Gebirge oder der Senne zu finden sind, weisen eine besondere Bedeutung für Arten mit großem Revier oder besonders störungsempfindliche Arten auf. Große zusammenhängende historisch alte LaubwWälder sind für Arten wie den Schwarzstorch, zahlreiche Specht- und auch Fledermausarten wichtig.
Verbunden werden diese Wälder zum einen durch Fließgewässer, aber auch durch strukturreiche Trockentäler die sich durch den kleinräumigen Wechsel von Gehölzen, Gebüschen und mageren sowie trockenen Rasenfluren auszeichen. Besonders angepasste Insekten finden auf den extensiv bewirtschafteten Trockenrasen selten gewordene Lebensräume.
Charakteristischer Bewohner einer kleinstrukturierten Kulturlandschaft mit Kopfweiden und Obstgehölzen ist der Steinkauz. Die meiste Zeit des Jahres hält sich auch der Laubfrosch bevorzugt in einer kleinbäuerlichen, strukturreichen Kulturlandschaft auf. Nur zum Laichen sucht er Gewässer auf.
Fließ- und Stillgewässer weisen vor allem im Paderborner Stadtgebiet hochwertige Ausbreitungsachsen im Biotopverbund auf. Samen und Pflanzenteile werden durch das Wasser über weit entfernte Strecken transportiert.
geschützte und schutzwürdige Biotope
"Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt" - so formuliert es § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darunter fallen unter anderem natürliche oder naturnahe Gewässer, Moore, Bruch- und Auwälder, Binnendünen sowie magere Rasenfluren. Auf Landesebene schützt der § 42 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) darüber hinaus Nass- und Feuchtgrünland sowie Seggenriede, Magerwiesen und -weiden sowie Halbtrockenrasen, natürliche Felsbildungen, Höhlen und Stollen und extensiv genutzte Streuobstbestände.
Erfüllen die meist kleinräumigen Flächen bestimmte Kriterien, unterliegen diese dem gesetzlichen Biotopschutz und dürfen nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden. Sofern die Kriterien nicht vollständig erfüllt werden, die Flächen aber dennoch eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben, werden sie in der Regel als schutzwürdige Biotope erfasst.
Landschaftsschutzgebiete
Die im Landschaftsplan (Öffnet in einem neuen Tab) ausgewiesenenen Landschaftsschutzgebiete weisen im Vergleich zu den anderen oben genannten Schutzgebietstypen eine vergleichsweise geringe Schutzintensität. Sie können nicht nur aufgrund ihrer besonderen Qualität für Flora und Fauna sondern auch wegen ihrer besonderen Eignung für die Erholung oder aus ästetischen Gründen ausgewiesen werden. Die Nutzungseinschränkungen in diesen Gebieten sind insgesamt geringer als in Naturschutzgebieten, dennoch soll der landschaftsbildprägende Charakter des Gebietes erhalten werden.