Neues Verkehrsschild an der Penzlinger Straße

Autos und LKWs dürfen Radfahrende nicht mehr überholen

© Stadt PaderbornAb sofort dürfen Autos und LKWs, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, einspurige Fahrzeuge, wie Fahrräder und Roller, in der Penzlinger Straße nicht mehr überholen, das besagt das neu aufgestellte Verkehrszeichen 277.1.

Dienstag, 23. November 2021 | Stadt Paderborn - Ab sofort dürfen Autos und LKWs, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, einspurige Fahrzeuge, wie Fahrräder und Roller, in der Penzlinger Straße nicht mehr überholen. Geregelt wird dies durch das in der Straße neu aufgestellte Verkehrszeichen VZ 277.1.

Grund hierfür ist, dass in der Penzlinger Straße oft der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden nicht eingehalten wird. Um das Überholverbot bei Unterschreitung des Mindestabstandes zu Fahrrädern zu verdeutlichen, wurde das neue Verkehrszeichen an der Penzlinger Straße eingerichtet. Aufgrund von Engstellen in der Straße ist es Kfz-Fahrenden hier oft nicht möglich, beim Überholen von Radfahrenden die gesetzlich vorgeschriebenen 1,5 Meter einzuhalten, ohne weit in die Gegenfahrbahn zu geraten. Insbesondere in Kurvenbereichen, wo also zusätzlich die Sicht eingeschränkt ist, ist leider oft zu beobachten, dass der Überholvorgang unter gefährlichen Bedingungen dennoch durchgeführt wird und dabei der Seitenabstand unterschritten und Radfahrende bedrängt werden.

Da die Situation in der Residenzstraße und der Hatzfelder Straße ähnlich ist, wurden auch hier entsprechende Schilder mit dem Verbot des Überholens von einspurigen durch mehrspurige Fahrzeuge aufgestellt, um für mehr Sicherheit im Radverkehr zu sorgen.

Stadt Paderborn

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