Stadt Paderborn sagt den Lunapark ab
Schausteller bekommen bereits gezahlte Standgebühren erstattet
Mittwoch, 25. März 2020 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn sagt die Lunapark-Kirmes ab. Sie sollte vom 18. bis 26. April als Auftakt der diesjährigen Kirmessaison auf dem Maspernplatz stattfinden. „Aufgrund der Gefahren für die Gesundheit der Besucher und Beschicker angesichts der aktuellen Corona-Virus-Situation blieb uns gar keine andere Wahl“, so Bürgermeister Michael Dreier, der gemeinsam mit der Vorsitzenden des Marktausschusses Ulrike Heinemann einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss unterzeichnete.
Dieser beinhaltet die vollständige Erstattung der bereits Anfang März gezahlten Standgebühren für die Schausteller aufgrund der aktuellen Situation. Außerdem wird darin festgelegt, dass die Zahlungspflicht für Beschicker der Wochenmärkte, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie temporär von den Wochenmärkten zurückziehen, ausgesetzt wird.
Bürgermeister Michael Dreier hatte bereits vor Tagen in einer Gesprächsrunde mit den Vorstandsmitgliedern Hans-Otto Bröckling und Bethel Thelen des Paderborner Schaustellervereins, an der auch der Vizepräsident für Marketing des Deutschen Schaustellerbundes Kevin Kratzsch teilnahm, auf die schwierige Situation hingewiesen und eine mögliche Absage der Kirmes in Aussicht gestellt.
Bedingt durch die Winterpause und durch den Wegbruch fast aller bislang in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen ist ein massives Liquiditätsproblem bei den Schaustellern erkennbar. Dieses ist so weitreichend, dass ohne den Verzicht auf Standgebühren seitens der Kommunen von sehr vielen Insolvenzen ausgegangen werden muss.
Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing als Veranstalter des Lunaparks hatte sich im Vorfeld Informationen auch aus anderen Städten geholt. In Hamburg und Münster beispielsweise wurden bei den dortigen Frühlingsveranstaltungen die Standgebühren voll erstattet. Der Ausfall an Standgebühren wird sich voraussichtlich auf etwa 50.000 Euro belaufen.
Die Wochenmärkte der Stadt Paderborn sind als Teil der Grundversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner nicht gänzlich von der Schließung durch die Rechtsverordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus betroffen. Einzelne Beschicker, wie zum Beispiel die Betreiber der Imbissmeile, mussten aufgrund der Verordnung Ihre Stände jedoch aufgeben. Andere haben aufgrund der Covid-19-Pandemie freiwillig von einer Teilnahme abgesehen. Diesem Personenkreis sollen auch die Standgebühren erlassen werden, da diese Betriebe ohne die Teilnahme an den Wochenmärkten keine Einnahmen erzielen und somit zwangsläufig in Liquiditätsprobleme geraten werden.
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