Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Lieber Paderborn-Gast,

der Verkehrsverein Paderborn e. V., Königsplatz 10, 33098 Paderborn, nachstehend „VVP” genannt, vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und andere Unterkünfte entsprechend dem Ihnen vorliegenden Angebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Ihnen als dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Beherbergungsvertrags, der zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb, im folgenden “BHB” genannt, zu Stande kommt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des VVP

1.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, vertreten durch den VVP als Vermittler, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung durch den BHB oder den VVP als Vertreter des BHB oder, falls eine Buchungsbestätigung nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der Unterkunftsleistung durch den BHB zu Stande.

Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande. Der Gast ist für die korrekte Angabe seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, verantwortlich.

1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein. Er erkennt auch für die durch ihn mit angemeldeten Personen diese Gastaufnahmebedingungen an.

1.4 Der VVP hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Anmelder/Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem VVP als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Anmelder/Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Anmelder/Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt den VVP zu benachrichtigen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den VVP.

2.3 Wandelt der Anmelder/Gast die unverbindliche Reservierung in eine verbindliche Buchung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. Preise/Leistungen

3.1 Die im Angebot des VVP angegebenen, im Unterkunftsverzeichnis aufgeführten Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer und Nacht, soweit nicht anders angegeben.

3.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Unterkunftsverzeichnis des VVP.

4. Rücktritt

4.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.2 Nach der Rechtsprechung kann der BHB die ersparten Aufwendungen so ansetzen, dass folgender Anspruch besteht: (in Prozent des vereinbarten Gesamtpreises):
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
Bei Halbpension 70 %
Bei Vollpension 60 %
Dem BHB ist es freigestellt, für den Gast vorteilhaftere Stornierungsbedingungen anzuwenden.

4.3 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den VVP als  Vermittlungsstelle zu richten. Sollte die Stornierung zu Zeiten erfolgen, in denen das Büro des VVP nicht besetzt ist, muss die Stornierung auch über den BHB erfolgen. Der BHB informiert in diesem Fall den VVP über die Stornierung.
Die Stornierung sollte im Interesse des Anmelders/Gastes schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, erfolgen.

4.4 Der VVP empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Bezahlung

5.1 Der VVP kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtaufenthaltspreises pro Unterkunft verlangen.

5.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes, z. B. Deposit, vereinbart ist.

5.3 Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.

6. Haftung des BHB und des VVP

6.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Eine eventuelle Haftung des BHB nach den Bestimmungen über die Gastwirtshaftung (§§ 701 ff. BGB) bleibt unberührt.

6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Gästeführungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3 Der VVP haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

7. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, hat sich der Gast zunächst an den jeweiligen BHB zu wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, soll der Gast den VVP verständigen, der sich um Abhilfe bemühen wird.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. den Vermittlungsvertrag mit dem VVP anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Bestimmungen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. dem VVP anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, kann der Gast den BHB bzw. den VVP nur an deren Sitz verklagen.

8.3 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag mit dem Gast anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, gilt bezüglich Klagen des BHB, bzw. des VVP gegen den Gast: a) Für Klagen gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend b) Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Paderborn vereinbart.

9. Verjährung

Ansprüche gegen dem BHB, bzw. den VVP, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Belegungsende. Schweben zwischen dem BHB dem VVP und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der BHB, bzw. der VVP oder der Gast die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Der VVP und der BHB verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beachtet werden. Dem Gast ist bewusst, dass der VVP die zur Zimmervermittlung notwendigen Daten (z.B. Aufenthaltszeitraum, Zimmertyp, Zimmeranzahl, Gastnamen, Adresse, Telefonnummer, ggf. Kreditkartennummer) an den BHB weitergibt und erklärt sich mit diesem Vorgehen ausdrücklich einverstanden.

Ihre vermittelnde Tourismusstelle:

Verkehrsverein Paderborn e. V.
Tourist Information
Königsplatz 10
33098 Paderborn
Tel. 05251 88-2980
tourist-infopaderbornde
Amtsgericht Paderborn, VR 468
Vorsitzender: Dietrich Honervogt
Geschäftsführer: Karl Heinz Schäfer

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.