Hinweise zum Widerrufsrecht beim Jugendamt
Hinweise zum Widerrufsrecht für die Anmeldung zu Veranstaltungen des Jugendamtes der Stadt Paderborn im Rahmen des Ferienprogramms
Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts von Buchungen für Veranstaltungen des Jugendamtes der Stadt Paderborn im Rahmen des Ferienprogramms
Die Stadt Paderborn weist ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen bei der Buchung einer Veranstaltung des Jugendamtes im Rahmen des Ferienprogramms kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen beziehen sich auf Tätigkeiten eines Verbrauchers, die nichts mit seinem Beruf (oder der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit) zu tun haben. Dieser Tatbestand ist vorliegend bei den o.g. Veranstaltungen erfüllt, so dass kein Widerrufsrecht besteht.