Information zum SEPA-Lastschriftverfahren
Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen des Jugendamtes ist nur mit Vorlage des SEPA- Lastschriftmandats rechtswirksam!
Als Einstieg in den neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum hat der EU-Gesetzgeber seit 1.2.2014 die Abschaltung nationaler Zahlungsverfahren und den Einsatz des SEPA-Zahlungsverfahrens (Single European Payments Area) vorgeschrieben.
Mit diesem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der/die Unterschreibende die Stadt Paderborn, Zahlungen mittels Lastschrift für die gebuchten und bestätigten Kurse einzuziehen. Ebenso wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung bleibt weiterhin ein Recht auf Widerruf.