AGB Ferienprogramm des Paderborner Sportservices
AGB für Veranstaltungen in der Rubrik „Sportservice“ im Rahmen des Ferienprogramms
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Veranstaltungen in der Rubrik „Sportservice“ im Rahmen des Ferienprogramms
§ 1 Allgemeines
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Veranstaltungen des Ferienprogramms in der Rubrik „Sportservice“, deren An- und Abmeldungs- sowie Bezahlvorgang über den Sportservice der Stadt Paderborn (gegenwärtige Anschrift: Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn) erfolgt. Diese Veranstaltungen weisen einen Dritten als Veranstalter aus und sind keine Veranstaltungen des Sportservices, so dass die Stadt Paderborn insoweit lediglich als Vermittler auftritt und im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters handelt. Ein Vertrag über die vermittelte Leistung kommt ausschließlich zwischen der Anmeldenden/ dem Anmeldenden und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Veranstaltungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter sowie die diese ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen wird insoweit verwiesen.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, können schriftlich, in einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax: 05251 88 2052, E-Mail: ferienprogrammpaderbornde) oder fernmündlich erklärt werden. Erklärungen des Sportservices genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(3) Wer zu einer der vom Sportservice vermittelten Veranstaltung jemanden anmeldet oder angemeldet wird, erkennt diese AGB an.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Sportservice präsentiert in seinen Buchungsgrundlagen (Katalog, Internetseite) in der Rubrik „Sportservice“ verschiedene Veranstaltungen des Ferienprogramms, die von dritten Veranstaltern angeboten werden und deren An- und Abmeldung über den Sportservice erfolgt. Mit der Anmeldung unterbreitet die Anmeldende/ der Anmeldende dem jeweiligen Veranstalter, vertreten durch den Sportservice, ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages. Grundlage und Inhalt dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibungen, die sich aus der Anmeldung ergeben. Anmeldende sind an ihren Anmeldeauftrag drei Wochen lang gebunden. Die Annahme dieses Angebots kommt durch die Anmeldebestätigung des Sportservices zustande, der diese als Vertreter des Veranstalters in der Regel nach kurzer Bearbeitungszeit vornimmt. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem Veranstalter und der anmeldenden Person begründet.
(2) Die vertragliche Verpflichtung des Sportservices beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Veranstaltungen. Hierzu gehört die Abwicklung der An- und Abmeldungen sowie des Zahlvorgangs. Die Durchführung der Veranstaltung selbst zählt nicht zu seinen Vertragspflichten.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Soweit der Sportservice eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit der Anmeldenden/ dem Anmeldenden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Anmeldewunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Veranstaltern.
(2) Der Sportservice hat keinen Einfluss auf die präsentierten Angebote der Veranstalter, deren Inhalte, Umfang und Qualität. Alle im Katalog und auf der Website enthaltenen Informationen werden dem Sportservice von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt.
Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung übernimmt der Sportservice bezüglich der vermittelten Veranstaltung keinerlei Haftung für Mängel bzw. Störung der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Teilnehmern evtl. im Zusammenhang mit der vermittelten Veranstaltung entstehen. Folglich ist der Sportservice nicht Erklärungsempfänger für Mängel- oder Schadensersatzanzeigen, die sich auf entstandene Pflichtverletzungen im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung beziehen.
(3) Die Veranstalter machen die Durchführung einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt grundsätzlich von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Der jeweilige Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Veranstaltung festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erreicht wird. Bei Absage einer Veranstaltung werden bereits abgebuchte Teilnehmerentgelte durch den Sportservice erstattet. Wenn eine Veranstaltung oder eine Veranstaltungseinheit wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen organisatorischen Gründen nicht durchgeführt wird, besteht kein Anspruch gegen den Sportservice.
(4) Eine etwaige eigene Haftung aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
(5) Soweit eine etwaige Pflichtverletzung nicht vertragliche Hauptpflichten des Sportservices betrifft, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
§ 4 Entgelt
(1) Jede Anmeldende/ jeder Anmeldende ist verpflichtet, für die Veranstaltung ein Entgelt zu zahlen. Das maßgebliche Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der Teilnahmebestätigung. Der Sportservice ist im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit durch die jeweiligen Veranstalter ermächtigt, sämtliche Zahlungen für die vermittelten Veranstaltungen von der Anmeldenden/ dem Anmeldenden einzuziehen.
(2) Das Entgelt wird spätestens drei Wochen vor Kursbeginn fällig und im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Hierzu ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch die Anmeldende/ den Anmeldenden erforderlich. Mit der Anmeldebestätigung wird die Anmeldende/ der Anmeldenden über die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenznummer und den Abbuchungstermin informiert.
(3) Das eingenommene Entgelt wird unverzüglich durch den Sportservice an den Veranstalter weitergeleitet.
§ 5 Umbuchung, Rücktritt und Kündigung durch Vertragspartnerin/ Vertragspartner
(1) Der Rücktritt, die Umbuchung oder Kündigung einer gebuchten und bestätigten Veranstaltung ist grundsätzlich nur gemäß den individuellen Bedingungen der Veranstalter möglich.
(2) Davon unabhängig kann die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Abmeldung ist gegenüber dem Sportservice als Vermittler zu erklären. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts. Bei einer späteren Kündigung und Abmeldung vor Kursbeginn bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen. Sie entfällt nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. In diesem Fall ist der Sportservice berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 3 Euro einzubehalten.
§ 6 Urheberschutz
Mit der Anmeldung willigt die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner in die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen, die während des Ferienprogramms angefertigt wurden, zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Sportservices, z.B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen, ein. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Sportservice widerrufen werden. Im Übrigen ist das Veröffentlichen von in den Veranstaltungen gemachten Fotografien, Filmen und Tonträgeraufnahmen durch Teilnehmer grundsätzlich untersagt.
§ 7 Datenschutz
(1) Zum Zwecke der An- und Abmeldungen sowie der Abwicklung des Zahlungsvorgangs der Veranstaltungen setzt der Sportservice automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank des Sportservices übermittelt.
(2) Dem Sportservice ist die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weiterleitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vermittlungsdurchführung gestattet. Die Anmeldende/ der Anmeldende kann dem jederzeit widersprechen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
(2) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.