Bundesverfassungsgericht billigt Tübinger Verpackungssteuer
22.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. (Az. 1 BvR 1726/23)
Tübingen erhebt die umstrittene Abgabe seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll die Abgabe der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
Dagegen hatte ein Tübinger McDonalds-Restaurant geklagt. Kommunen seien für eine solche Steuer nicht zuständig. Im Mai 2023 urteilte jedoch bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig.
Das Schnellrestaurant blieb nun auch mit seiner dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. Der mit der Verpackungssteuer verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei verhältnismäßig und gerechtfertigt.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Abgabe werde auf Einwegmaterial für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle erhoben. Das schließe zwar nicht aus, dass Kunden ihre Speisen und Getränke auch an andere Orte mitnehmen. Solche untypischen Fälle stünden dem für eine Kommunalsteuer notwendigen Ortsbezug aber nicht entgegen. Typischerweise würden in Einwegbehältern verkaufte Speisen und Getränke innerhalb derselben Gemeinde verzehrt.
Weiter bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Stadt Tübingen in ihrer Steuersatzung die der Abgabe unterworfenen Speisen und Getränke ausreichend konkret definiert hat. Auch ein Widerspruch zu der ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung des Bundes bestehe nicht. Die von dem Schnellrestaurant vorgeschlagene Alternative, die Steuer bei den Endverbrauchern zu erheben, "wäre nicht praktikabel".
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "Erfolg für Umwelt und Klima". Sie forderte die Kommunen und auch den Bund auf, "schnellstmöglich Verpackungssteuern einzuführen". Dies sei "eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall". In Tübingen habe die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 "sichtbar abgenommen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Gemessen an der Einwohnerzahl sei das Mehrwegangebot in der schwäbischen Universitätsstadt mittlerweile das größte in ganz Deutschland.