Kein dringender Tatverdacht in Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen

3.07.2024

© LOIC VENANCE, AFP/ArchivGegen den im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens "Maddie" McCann verdächtigen Christian B. besteht wegen anderer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr. Das Landgerichts Braunschweig hob hier den Haftbefehl auf.

Gegen den im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann verdächtigen Deutschen Christian B. besteht wegen anderer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob nach Angaben vom Mittwoch in einem laufenden Verfahren wegen der Vergewaltigung mehrerer Frauen und Kindesmissbrauchs den Haftbefehl auf. Der aufgrund einer anderen Verurteilung in Strafhaft sitzende B. bleibt aber weiterhin im Gefängnis.

B. steht seit Februar in Braunschweig vor Gericht. Er soll der Anklage zufolge bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt haben. Ferner soll der Beschuldigte an einem Strand und auf einem Spielplatz an sich selbst sexuelle Handlungen vor zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen vorgenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als sexuellen Missbrauch wertet. Sämtliche Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte bei der Verlesung der Anklage, B. sei bei den drei Vergewaltigungen brutal und gewaltsam vorgegangen und habe die Opfer unter anderem gefesselt und ausgepeitscht. Er habe dies getan, um sich an deren Schmerz und Angst "zu erfreuen". Auch habe er "brutal und hasserfüllt" gehandelt, sagte die Staatsanwältin damals.

Die Verteidigung meldete hingegen massive Zweifel an der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen an. Auf Antrag der Verteidigung hob das Landgericht nun den diesbezüglichen Haftbefehl auf. Vom Gericht hieß es, die Kammer verneine einen dringenden Tatverdacht "hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe".

Deutschen Ermittlern zufolge hatte sich B. früher regelmäßig an der Algarve in Portugal aufgehalten, um dort Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang aber nicht. Maddie war verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.