Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Paderborn erarbeitet die kommunalen Wärmeplanung.
Nachhaltige Wärmeplanung für die gesamte Stadt Paderborn
Die Stadt Paderborn hat sich mit dem Klima Aktionsplan Paderborn (KAP) das Klimaschutzziel gesetzt bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutral zu werden. Dafür spielt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung eine bedeutende Rolle. Immerhin wird der größte Anteil (53 % im Jahr 2018) des Endenergieverbrauchs von Brennstoffen (u. a. Erdgas, Heizöl, Biomasse) in Paderborn für die Wärmeversorgung von Wirtschaft, Haushalte und Kommune (ohne Verkehrssektor) eingesetzt. Als Brennstoff kommt, mit einem Anteil von 63 %, vorrangig Erdgas zum Einsatz. Dieser Anteil muss wesentlich sinken!
Darüber hinaus gibt es demnächst ein Wärmeplanungsgesetz für NRW Kommunen, das noch von dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Für Paderborn ist es daher entscheidend eine nachhaltige Wärmeversorgungslösung zu entwickeln. Dafür hat die Stadt Paderborn bereits Vorarbeiten getätigt und entsprechende Bausteine in den KAP einfließen lassen.
Jetzt soll im nächsten Schritt ein nachhaltiger Wärmeplan für das Stadtgebiet Paderborn entstehen.
Aktueller Stand (November 2024)
Im Juli 2024 wurde mit der Erarbeitung des Wärmeplans für die gesamte Stadt begonnen. Derzeit wird die Bestandssituation erfasst, worauf eine Potentialanalyse und die Aufstellung von Zielszenarien folgen. Danach wird die Gesamtstadt in Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, für die jeweils Wärmeversorgungsmöglichkeiten ermittelt und aufgezeigt werden.
Während des Prozesses findet auch eine Akteursbeteiligung statt, wozu wir zu gegebener Zeit informieren.
Es sind somit noch einige Schritte zu bewältigen bis der Wärmeplan aufgestellt ist und dies kann bis zu 1,5 Jahre in Anspruch nehmen.
Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werden wir darüber hier berichten. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Informationen zum Wärmeplanungsgesetz für den kommunalen Wärmeplan
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung soll Bürger*innen und Unternehmen aufzeigen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten.
Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine erneuerbare Energieversorgung sind in den verschiedenen Teilgebieten der Stadt Paderborn unterschiedlich und müssen daher mithilfe der Wärmeplanung ermittelt werden.
Aus dem kommunalen Wärmeplan entstehen jedoch keine Pflichten oder Vorgaben. Gesetzliche Vorgaben sind stattdessen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Immobilieneigentümer*innen geregelt, das mit dem Wärmeplan gekoppelt ist.
Weiterführende und ausführliche Informationen zur Wärmeplanung können beim BMWSB aufgerufen werden: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html (Öffnet in einem neuen Tab)