Bildungspaket für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien
Das Bildungspaket gibt 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und aufs Mitmachen.
Ab sofort können sie bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bekommen. Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Für Auskünfte stehen Ihnen das Jobcenter, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, sowie das Jugend- und Sozialamt der Stadt Paderborn, wenn Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Übersicht über die Förderung:
- Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort
Bis auf einen Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit/Kind werden die Kosten übernommen. Das Mittagessen muss gemeinschaftlich eingenommen werden. - Lernförderung (Nachhilfe)
Bei Gefährdung der Versetzung und wenn schulische Fördermöglichkeiten erschöpft sind, werden die Kosten bis zu 35 Std./Fach übernommen. - Schulbedarf
100 € jährlich für Schulbedarf, davon werden 70 € zum Schuljahresbeginn ausgezahlt. Weitere 30 € erhalten Sie zum Schulhalbjahr. - Ausflüge/Klassenfahrten
Die Kosten für Klassenfahrten werden komplett übernommen (für ein- und mehrtägige Fahrten). - Schülerbeförderung
In besonderen Fällen können die Beförderungskosten übernommen werden. - Kultur, Sport, Freizeit
10 € monatlich bzw. 120 € jährlich stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung. Hiermit können Sie je nach Interesse Ihres Kindes die Musikschule, den Fußball-, Leichtathletik- oder einen vergleichbaren Verein finanzieren. Darüber hinaus können Sie Ihrem Kind die Möglichkeit eröffnen an Ferienspielen, Freizeitfahrten etc. teilzunehmen.
Die Ansprechpartner des Jugendamtes finden Sie Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Tel.: 05251 880. Das Team informiert, berät und unterstützt Sie gerne über die verschiedenen Leistungsangebote des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die für Sie zuständigen Kollegen sind täglich erreichbar. Persönliche Gespräche sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.
Internetseite des Jugendamtes: www.paderborn.de/microsite/jugendamt/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprechstunde:
Jeden Donnerstag können sich Interessenten zwischen 11 und 13 Uhr im Jobcenter des Kreises Paderborn in der Rathenaustraße beraten lassen. Auskunft geben dort sozialpädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit des Kreises und der Stadt Paderborn.
Das Jugendamt der Stadt Paderborn bietet jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat, von 10 bis 11.30 Uhr, im Jugendtreff Wewer eine offene Sprechstunde zum Bildungs- und Teilhabepaket an.
In der offenen Sprechstunde können unter anderem die Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket erörtert werden, wie: Wer hat Anspruch? Was genau kann beantragt werden? Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?