Vaterschaftsanerkennung
Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da hier per Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als Vater des Kindes gilt. Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich. Die Zustimmung der Mutter ist nötig.
Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn oder Standesamt Paderborn, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn, Tel.: 05251/880 oder bei einem Notar anerkannt werden.