Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Feuerwehrplänen, bei denen es sich um vorbereitete Pläne mit speziellen Informationsinhalten für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten handelt.

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Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

Das Erfordernis von Feuerwehrplänen ergibt sich aus dem Baurecht für bestimmte Sonderbauten. Darüber hinaus können Feuerwehrpläne generell als Bauscheinauflage nach einer Beteiligung der Brandschutzdienststelle in Genehmigungsverfahren formuliert werden.

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Die Feuerwehrpläne sind im Vorfeld einvernehmlich mit der Abteilung "Vorbeugende Gefahrenabwehr" abzustimmen, bevor sie in der erforderlichen Stückzahl erstellt und dem abwehrenden Brandschutz zur verfügung gestellt werden.

Im Downloadbereich befindet sich ein Infoschreiben der Feuerwehr Paderborn, welches die DIN 14095 erläutert und aus Sicht der Feuerwehr
wesentliche Dinge für die Erstellung eines solchen Feuerwehrplanes herausstellen soll.


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Feuerwehrlaufkarten gem. DIN 14675

Ähnlich wie die Feuerwehrpläne handelt es sich bei Feuerwehrlaufkarten um den Brandeinsatz unterstützende "Sonderpläne", die für Objekte erforderlich sind, die über eine zur Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage (Öffnet in einem neuen Tab) verfügen.

Die Feuerwehrlaufkarten sind ein Hilfsmittel für die Orientierung der Feuerwehr zum Auffinden eines ausgelösten Brandmelders.

Die Feuerwehrlaufkarten sind immer auf aktuellem Stand zu halten und müssen inhaltlich auf die Feuerwehrpläne abgestimmt sein.

Die DIN 14675 beschreibt welche Anforderungen an Feuerwehrlaufkarten gestellt werden. Im Anhang zur zitierten DIN befinden sich Muster-Feuerwehrlaufkarten.