Stadtverwaltung lädt am 8. November zur Bürgerinformation ein

Anlass ist die öffentliche Auslage des Entwurfes einer Denkmalbereichsatzung für Schloß Neuhaus

© Stadt PaderbornAm Freitag, 8. November, lädt die Stadtverwaltung anlässlich der öffentlichen Auslage des Entwurfes der Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Schloß Neuhaus zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein.

Donnerstag, 31. Oktober 2024 | Stadt Paderborn - Um allen Bürger*innen Gelegenheit zu geben, sich über die Ziele der Denkmalbereichssatzung für den historischer Ortskern Schloß Neuhaus und deren Umsetzung zu informieren, lädt die Stadtverwaltung Paderborn am 8. November, um 17 Uhr, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung im Audienzsaal des Residenzschlosses ein. Wer sich direkt vor Ort an konkreten Beispielen über die Umsetzung der Satzungsziele informieren möchte, ist zu einem Ortsrundgang eingeladen, der ebenfalls am 8. November, um 15 Uhr, auf dem Kirchplatz in Schloß Neuhaus an der roten Pumpe beginnt. Die mit der Erstellung der Satzung beauftragte Gutachterin Frau Kussinger-Stankovic und Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörde werden den Rundgang begleiten, einzelne, besonders wichtige Themen der Satzung vorstellen und Fragen beantworten.

Eine Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität eines historischen Ortskernes ab. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine museale Konservierung des Ortes, sondern um den Rahmen, innerhalb dessen anstehende Veränderungen mit dem historischen Bestand in Einklang gebracht werden können. Künftige bauliche Entwicklungen können dadurch verträglich zu dem Vorhandenen gestaltet werden. Die Satzung beschreibt den Geltungsbereich, gibt eine Darstellung der baulichen Entwicklung, stellt die Gründe für die Unterschutzstellung dar und formuliert die Ziele, die sich aus der Satzung für künftige bauliche Entwicklungen ergeben. Mit der Offenlage der Entwürfe der Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungsfibel sind wesentliche Schritte hin zur finalen Satzung gegangen.

Der Satzungsentwurf und der Entwurf zu einer begleitenden Gestaltungsfibel wird für die Dauer eines Monats, 12. November bis 13. Dezember dieses Jahres, öffentlich ausgelegt, um Bürger*innen die Gelegenheit zu geben, Bedenken und Anregungen zu äußern. Details zur Offenlage in digitaler und analoger Form finden sich im Amtsblatt der Stadt Paderborn, das ab dem 5. November unter dem Link https://amtsblatt.paderborn.de/termine abgerufen werden kann. Zudem ist es in den Verwaltungsgebäuden Am Abdinghof 11, Am Rothoborn 1 (Stadtbibliothek), Bahnhofstr. 50 (Einwohneramt) und Am Hoppenhof 33, Foyer im Turm C in gedruckter Form erhältlich.

Fragen zur Denkmalbereichssatzung beantwortet die Untere Denkmalbehörde unter der Emailadresse denkmalpaderbornde.

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