Neue Verkehrsregelung in der Hatzfelder Straße
Zwischen Schatenweg und dem Bahnübergang
Freitag, 11. Oktober 2024 | Stadt Paderborn - Auf der Hatzfelder Straße wurde im Abschnitt zwischen dem Bahnübergang und dem Schatenweg die Fahrbahn neu eingeteilt. Dabei wurde auf der Nordseite (in Richtung Bielefelder Straße) ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen für Radfahrende neu markiert.
Schutzstreifen dürfen nur von Radfahrenden genutzt werden. Auf ihnen darf nicht geparkt werden. Autofahrende dürfen die Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen und mit Rücksicht auf die Radfahrenden befahren, zum Beispiel zum Ausweichen bei Begegnungsverkehr.
Auf der Südseite (in Richtung Dubelohstraße) darf weiterhin geparkt werden. Hier wurde der vorhandene Seitenstreifen auf die heute üblichen zwei Meter verbreitert.
Neben diesem Parkstreifen befindet sich neuerdings ein Sicherheitsstreifen, der in einem Abstand von 0,75 Meter von dem Parkstreifen markiert wurde. Dieser Sicherheitsstreifen soll die Radfahrenden vor Unfällen mit parkenden Kfz schützen. Hierbei geht es um die sogenannten Dooring-Unfälle, bei denen Fahrradfahrende mit einer sich plötzlich öffnenden Fahrzeugtür zusammenstoßen. Radfahrende müssen nun links von diesem Sicherheitssteifen auf der Fahrbahn fahren.
Diese Maßnahme wird aufgrund des sehr hohen Unfallaufkommens in diesem Abschnitt der Hatzfelder Straße notwendig. In den letzten Jahren sind regelmäßig Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Kfz mit unterschiedlicher Schwere erfolgt. Da die bisher erfolgten Maßnahmen nicht zu einer Reduzierung des Unfallaufkommens geführt haben, musste nun aufgrund eines Beschlusses der Unfallkommission der nicht mehr ausreichende Seitenstreifen entfernt und eine für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlichere Verkehrsregelung umgesetzt werden. Ein Parken auf dem neuen Schutzstreifen wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet.
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