Tauben füttern nicht erlaubt
Fütterungsverbot gilt für alle Wildvögel
Mittwoch, 22. November 2017 | Stadt Paderborn - Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Paderborn darauf hin, dass das Füttern von Tauben und Wildvögeln in Paderborn verboten ist. Egal ob die Enten an den Fischteichen und im Paderquellgebiet oder die Tauben in der Westernstraße: Das Füttern dieser Tiere stellt gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro droht.
Gerade vor Imbissständen und Lebensmittelgeschäften wie Fleischereien und Bäckereien wird das illegale Füttern von Tauben zum Problem und sollte dringend unterlassen werden. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung der hygienischen Standards mit Blick auf die zum Verkauf stehenden Lebensmittel. Denn immer wieder verirren sich verwilderte Tauben in Geschäfte.
Auch das Füttern von Wildvögeln wie Enten bringt Probleme mit sich. Durch Brot- und Brötchenreste zum Beispiel gelangen zahlreiche Nährstoffe ins Wasser, die nicht mehr abgebaut werden können. Dies hat unter anderem zur Folge, dass sich die Wasserqualität verschlechtert und Krankheiten schneller übertragen werden können. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Verschmutzung von Gewässern sogar ein Straftatbestand. Hinzu kommt, dass durch Überfütterung das Wohl der Tiere gefährdet wird.
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